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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Andorra

Andorra hat seine Drohnenregeln im September 2025 aktualisiert und die nationalen Vorschriften an die europäische Klassifizierung von Klassen und Betriebskategorien angeglichen. Prüfen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Sperrgebiete, die Anforderungen an die Drohnenidentifikation, die Haftpflichtversicherung und ob der geplante Flug eine Genehmigung des Verkehrsministeriums erfordert.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisWenn die Drohne mehr als 250 g wiegt, muss sie gegenüber der Regierung von Andorra identifiziert werden und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besitzen. Die FAQ der AAA weist außerdem darauf hin, dass eine ab dem 1. Januar 2024 hergestellte Drohne über eine aktive Fernidentifikation verfügen sollte. Für Modelle oberhalb der Klasse C0 oder für Flüge über 50 m ist ein Kompetenznachweis des Piloten entsprechend der Drohnenklasse und der Betriebskategorie erforderlich.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Im Freizeitbetrieb und in der Betriebskategorie „offen“ müssen Sie VLOS einhalten, 120 m AGL nicht überschreiten, nicht über Menschenansammlungen fliegen und keine gefährlichen Güter befördern. Das Mindestalter des Betreibers in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ beträgt 16 Jahre.
  • Wenn die Drohne mehr als 250 g wiegt, muss sie gegenüber der Regierung von Andorra identifiziert werden und Sie müssen die erforderliche Haftpflichtpolice besitzen. Eine ab dem 1. Januar 2024 hergestellte Drohne sollte über eine aktive Fernidentifikation verfügen.
  • Für Drohnen oberhalb der Klasse C0 oder für Flüge über 50 m müssen Sie eine Pilotenkompetenz entsprechend der Klasse und der Betriebskategorie nachweisen. Im Grundbereich C0 und bis 50 m ist kein Pilotenzeugnis erforderlich.
  • Fällt ein Freizeit- oder gewerblicher Flug nicht unter die Betriebskategorie „offen“, ist eine Genehmigung des für Verkehr zuständigen Ministeriums erforderlich, zusammen mit einer Risikobewertung und -minderung entsprechend dem Szenario.
  • In der Betriebskategorie „offen“ wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit Heliand empfohlen, wenn die Höhe oder das Einsatzgebiet mit Rettungsflügen von Hubschraubern kollidieren könnte. Erscheint ein Hubschrauber, sollte der Betreiber die Drohne sofort absenken und den Überflug abwarten.
  • Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Sie nicht über ausgewiesene sensible Gebäude, Grenzen, den nationalen Hubschrauberlandeplatz, das Krankenhaus, Feuerwachen sowie die Naturparks Sorteny, Comapedrosa und Madriu-Perafita-Claror fliegen. Diese Parks erfordern außerdem eine gesonderte Genehmigung des für die Umwelt zuständigen Ministeriums.
  • Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist an sich nicht verboten, aber Start und Landung von privatem Gelände erfordern die Zustimmung des Eigentümers. Auch Privatsphäre und Datenschutz sind zu wahren.
  • Für gewerbliche Flüge in der Betriebskategorie „offen“ gibt es keine vorherige Genehmigung, der Betreiber muss jedoch jährlich Betriebsstatistiken an das Verkehrsministerium übermitteln.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.