
Südeuropa
Andorra
Andorra hat seine Drohnenregeln im September 2025 aktualisiert und die nationalen Vorschriften an die europäische Klassifizierung von Klassen und Betriebskategorien angeglichen. Prüfen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Sperrgebiete, die Anforderungen an die Drohnenidentifikation, die Haftpflichtversicherung und ob der geplante Flug eine Genehmigung des Verkehrsministeriums erfordert.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Im Freizeitbetrieb und in der Betriebskategorie „offen“ müssen Sie VLOS einhalten, 120 m AGL nicht überschreiten, nicht über Menschenansammlungen fliegen und keine gefährlichen Güter befördern. Das Mindestalter des Betreibers in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ beträgt 16 Jahre.
- Wenn die Drohne mehr als 250 g wiegt, muss sie gegenüber der Regierung von Andorra identifiziert werden und Sie müssen die erforderliche Haftpflichtpolice besitzen. Eine ab dem 1. Januar 2024 hergestellte Drohne sollte über eine aktive Fernidentifikation verfügen.
- Für Drohnen oberhalb der Klasse C0 oder für Flüge über 50 m müssen Sie eine Pilotenkompetenz entsprechend der Klasse und der Betriebskategorie nachweisen. Im Grundbereich C0 und bis 50 m ist kein Pilotenzeugnis erforderlich.
- Fällt ein Freizeit- oder gewerblicher Flug nicht unter die Betriebskategorie „offen“, ist eine Genehmigung des für Verkehr zuständigen Ministeriums erforderlich, zusammen mit einer Risikobewertung und -minderung entsprechend dem Szenario.
- In der Betriebskategorie „offen“ wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit Heliand empfohlen, wenn die Höhe oder das Einsatzgebiet mit Rettungsflügen von Hubschraubern kollidieren könnte. Erscheint ein Hubschrauber, sollte der Betreiber die Drohne sofort absenken und den Überflug abwarten.
- Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Sie nicht über ausgewiesene sensible Gebäude, Grenzen, den nationalen Hubschrauberlandeplatz, das Krankenhaus, Feuerwachen sowie die Naturparks Sorteny, Comapedrosa und Madriu-Perafita-Claror fliegen. Diese Parks erfordern außerdem eine gesonderte Genehmigung des für die Umwelt zuständigen Ministeriums.
- Das Überfliegen von Privatgrundstücken ist an sich nicht verboten, aber Start und Landung von privatem Gelände erfordern die Zustimmung des Eigentümers. Auch Privatsphäre und Datenschutz sind zu wahren.
- Für gewerbliche Flüge in der Betriebskategorie „offen“ gibt es keine vorherige Genehmigung, der Betreiber muss jedoch jährlich Betriebsstatistiken an das Verkehrsministerium übermitteln.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
Fehler melden
Einen Widerspruch oder defekten Link gefunden?
Senden Sie die Meldung an die Kontakt-E-Mail-Adresse. Die darin bezeichnete Information wird automatisiert geprüft und, wenn sie sich als falsch oder veraltet erweist, korrigiert oder entfernt.
Wichtig
Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.