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Check2Fly bietet Drohnenpiloten eine kurze Übersicht über Länderregeln, eine einfache Checkliste vor dem Start und offizielle Links zur finalen Prüfung.

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Höhe, Registrierung, Schulung und lokale Beschränkungen in kurzer Form.

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Länderübersicht

Südeuropa120 m AGL

Albanien

Albanien wendet Regeln an, die auf den EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 beruhen und seit Juli 2022 in Kraft sind. Prüfen Sie vor dem Flug die Betriebskategorien, das 120-m-Limit, die VLOS-Regel und die von der AAC und Albcontrol veröffentlichten Luftraumbeschränkungen; fällt ein Flug nicht unter die Betriebskategorie „offen“, ist eine vorherige Genehmigung der AAC in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich.

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Südeuropa120 m AGL

Andorra

Andorra hat seine Drohnenregeln im September 2025 aktualisiert und die nationalen Vorschriften an die europäische Klassifizierung von Klassen und Betriebskategorien angeglichen. Prüfen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Sperrgebiete, die Anforderungen an die Drohnenidentifikation, die Haftpflichtversicherung und ob der geplante Flug eine Genehmigung des Verkehrsministeriums erfordert.

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Westeuropa120 m AGL

Belgien

Belgien wendet die EASA-Regeln an, kombiniert sie jedoch mit dem nationalen Drone Portal, der obligatorischen Prüfung von Geozonen in Droneguide und lokalen Zugangsbedingungen für bestimmte Gebiete. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch die Anforderungen der konkreten Geozone bestätigen.

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Südeuropa30 m AGL in OPEN

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina hat ein nationales, strengeres BHDCA-System für Drohnen. Formal werden die Operationen in OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED unterteilt, aber selbst die grundlegende OPEN-Kategorie hat ein niedrigeres Höhenlimit als in vielen europäischen Ländern und erfordert die Eintragung der Drohne in das BHDCA-Register.

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Südeuropa120 m AGL

Bulgarien

Bulgarien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das nationale Portal drones.caa.bg und die Pflicht, vor jedem Flug die geografischen Zonen für Drohnen zu prüfen. In der Praxis müssen Sie vor dem Start nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ bestätigen, sondern auch, ob der Flugort in eine eingeschränkte Zone oder eine Zone mit zusätzlichen Bedingungen fällt.

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Nordeuropa120 m AGL

Dänemark

Dänemark wendet den EU-EASA-Rahmen an, stellt aber auch praktische nationale Anforderungen an die Zustimmung zum Überfliegen von Wohngrundstücken und unbeteiligten Personen, die Prüfung von Zonen in Dronezoner, eine Pflichtversicherung und ein Flugbuch für Drohnen über 250 g.

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Mitteleuropa120 m AGL

Deutschland

Deutschland wendet den gemeinsamen EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit nationalen geografischen Gebieten nach § 21h LuftVO, einer Pflichthaftpflichtversicherung und einer praktischen Flugkontrolle über die Plattform dipul. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die dipul-Karte, den Registrierungsstatus des Betreibers beim LBA und die erforderlichen A1/A3- oder A2-Qualifikationen prüfen.

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Nordeuropa120 m AGL

Estland

Estland wendet den EU-EASA-Rahmen an, aber vor jedem Flug müssen Sie zusätzlich die Beschränkungen auf der estnischen EANS-Drohnenkarte, die Bedingungen der Geo-Zonen und aktuelle NOTAMs prüfen. In der Praxis sind VLOS, das 120-m-Limit, die Betreiberregistrierung in LOIS und eine angemessene Pilotenkompetenz entscheidend.

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Nordeuropa120 m AGL

Finnland

Finnland wendet den gemeinsamen EASA-Rahmen an, aber vor dem Flug müssen Sie zusätzlich die finnischen UAS-Zonen, Sperr- und Beschränkungsgebiete sowie die von Traficom veröffentlichten Bedingungen prüfen. In der Praxis sind das 120-m-Limit, VLOS, die Betreiberregistrierung und eine angemessene A1/A3- oder A2-Kompetenz entscheidend.

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Westeuropa120 m AGL

Frankreich

Frankreich wendet den EU-EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit umfangreichen nationalen Beschränkungen für Luftraum, Städte, Schutzgebiete und Privatsphäre. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug Geoportail, die AlphaTango-Anforderungen und ob der Flug noch unter die Betriebskategorie „offen“ fällt, prüfen.

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Südeuropa120 m AGL

Griechenland

Griechenland wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das nationale System DAGR Drone Aware und zusätzliche griechische Geo-Zonen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch Beschränkungen für Flughäfen, Militärzonen, archäologische Gebiete und saisonale Verbote, die von der HCAA veröffentlicht werden.

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Nordeuropa120 m AGL

Irland

Irland wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die IAA-Anforderungen, geografische UAS-Zonen und die Pflicht zur korrekten Konfiguration von Remote ID. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale eingeschränkte Zonen, Umweltanforderungen und etwaige Bedingungen für Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ bestätigen.

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Nordeuropa120 m AGL

Island

Island hat EASA-konforme Regeln durch die Verordnung 1360/2024 umgesetzt, kombiniert sie jedoch mit lokalen Beschränkungen aus dem isländischen Recht, dem eAIP und von Isavia veröffentlichten zeitweiligen Verboten. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch aktive Beschränkungen in Flughafennähe, in sensiblen Gebieten und an Schutzstandorten.

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Südeuropa120 m AGL

Italien

Italien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie aber mit den nationalen Anforderungen der ENAC und der Pflicht, vor jedem Flug die geografischen Zonen in d-flight zu prüfen. In der Praxis erfordert die Flugplanung in Italien besondere Aufmerksamkeit bei Städten, Denkmälern, an der Küste, auf Inseln und im kontrollierten Luftraum, denn die Einhaltung der Betriebskategorie „offen“ allein reicht nicht aus, wenn die d-flight-Karte örtliche Beschränkungen anzeigt.

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Südeuropa120 m AGL

Kosovo

Der Kosovo wendet weiterhin das nationale CAAK-Modell an, seit 2026 jedoch auf Grundlage der neuen Regulation (CAA) No. 01/2026. Dies ist nach wie vor kein einfaches Modell der Betriebskategorie „offen“ ohne Formalitäten: Für die meisten Drohnen sind eine Registrierung und eine gesonderte Betriebsgenehmigung erforderlich, auch wenn Drohnen mit einer ausländischen Registrierung nicht immer lokal erneut eingetragen werden müssen.

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Südeuropa120 m AGL

Kroatien

Kroatien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie jedoch mit dem nationalen CCAA-System und der Pflicht, einen Flug über das AMC Portal zu prüfen und zu genehmigen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch Luftraumbeschränkungen prüfen und ob eine Genehmigung der Flugverkehrskontrolle erforderlich ist.

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Nordeuropa120 m AGL

Lettland

Lettland wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das CAA-Serviceportal, die offizielle Geo-Zonen-Karte airspace.lv/drones und seit dem 1. Januar 2025 auf die Einreichung von Meldungen und Anträgen über das System BGKIS / UASIS. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Geo-Zonen, das AIP, NOTAMs und ob die jeweilige Zone eine elektronische Koordination erfordert, bestätigen.

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Mitteleuropa120 m AGL

Liechtenstein

Liechtenstein wendet in der Zivilluftfahrt Schweizer Recht an, sodass die Drohnenregeln praktisch mit dem FOCA/BAZL-System und dem Schweizer dLIS verknüpft sind, aber auch lokale Flugverbote und Datenschutzvorschriften gelten. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch die FOCA-Karte und die aktuellen für den Luftraum veröffentlichten Beschränkungen prüfen.

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Nordeuropa120 m AGL

Litauen

Litauen wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die Betreiberregistrierung im nationalen System und die Prüfung der Geo-Zonen über Oro navigacija vor jedem Flug. In der Praxis müssen Sie vor dem Start nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Luftraumbeschränkungen, zeitliche Zonen, NOTAMs und ob der Flug in den über utm.ans.lt verfügbaren Prozess passt oder eine gesonderte Genehmigung erfordert, bestätigen.

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Westeuropa120 m AGL

Luxemburg

Luxemburg wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das DAC-Portal, die Registrierung über MyGuichet und die Prüfung der Geo-Zonen in Geoportail vor jedem Flug. In der Praxis müssen Sie vor dem Start nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch den Zugang zu den geografischen Zonen, lokale Formalitäten und die seit Ende 2025 geltenden neuen nationalen Vorschriften bestätigen.

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Südeuropa120 m AGL

Malta

Malta wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis ist lokal verfahrensorientierter als in vielen anderen EU-Ländern: Alle Flüge finden im kontrollierten Luftraum statt und erfordern eine Genehmigung über TM-CAD iDronect. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch Flughafenzonen, Beschränkungen für Militärgebiete und ob der Flug für eine automatische Genehmigung in Frage kommt oder eine zusätzliche Risikobewertung erfordert, prüfen.

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WesteuropaAbhängig von der Genehmigung

Monaco

Monaco funktioniert für zivile Drohnenflüge nicht wie ein typischer EASA-Staat. Abgesehen von sehr leichten Freizeitmodellen unter 100 g erfordert praktisch jeder Drohnenflug zuerst ein jährliches Agrément der Direction de l'Aviation Civile und anschließend vor jedem Flug eine gesonderte Genehmigung über das FlySafe-System.

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Südeuropa120 m AGL

Montenegro

Montenegro wendet seit dem 1. Januar 2024 ein neues nationales Regelwerk an, das dem europäischen Modell nahekommt: Open, Special und Certified, mit Betreiberregistrierung und Online-Prüfungen über das Portal dron.caa.me. In der Praxis müssen Sie jedoch vor jedem Flug zusätzlich die Anforderungen für CTR Podgorica und CTR Tivat prüfen, da in Flughafennähe eine Genehmigung von AMC Montenegro erforderlich ist.

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Westeuropa120 m AGL

Niederlande

Die Niederlande wenden den gemeinsamen EASA-Rahmen an, kombinieren ihn jedoch mit sehr dichten Luftraumbeschränkungen, lokalen Verboten für die Betriebskategorie „offen“ und praktischer Flugplanung über GoDrone. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die Karte GoDrone oder Aeret Kaartviewer, den Registrierungsstatus des Betreibers bei der RDW und die erforderlichen Pilotenqualifikationen prüfen.

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Südeuropa120 m AGL

Nordmazedonien

Nordmazedonien ist am 1. Januar 2025 zu einem neuen Regulierungsmodell für Drohnen übergegangen, das direkt auf dem EU-UAS-Rahmen und den EASA-Regeln beruht. In der Praxis müssen Sie jedoch vor jedem Flug sowohl die neue UAS-Verordnung als auch die von der CAA weiterhin veröffentlichten lokalen Betriebsregeln sowie die Pflicht zur Meldung von Flügen über die nationale Drone Application prüfen.

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Nordeuropa120 m AGL

Norwegen

Norwegen wendet EASA-konforme Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die Plattform flydrone.no und die nationalen Luftfartstilsynet-Seiten zu Flugverbotszonen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch Beschränkungen in der Nähe von Flughäfen, Schutzgebieten, Botschaften, Gefängnissen und in NOTAMs veröffentlichten zeitweiligen Zonen bestätigen.

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Mitteleuropa120 m AGL

Österreich

Österreich wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie jedoch mit nationalen Anforderungen von Austro Control und der Pflicht, vor dem Flug die geografischen Zonen in Dronespace zu prüfen. In der Praxis ist besondere Aufmerksamkeit an Flughäfen, in kontrollierten Zonen, in Sperrgebieten und an anderen genehmigungspflichtigen Orten erforderlich.

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Mitteleuropa120 m AGL

Polen

Polen wendet den EU-EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit der Pflicht, jeden UAV-Flug über das PANSA-System zu melden, und mit einer sehr praktischen Operationsplanung über DroneTower und PansaUTM. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die Betriebskategorie „offen“, die Abstandsgrenzen und die aktuelle Luftraumsituation prüfen.

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Westeuropa120 m AGL

Portugal

Portugal wendet den gemeinsamen EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit zusätzlichen ANAC-Beschränkungen für Flughafenzonen, Hubschrauberlandeplätze und andere geografische Zonen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die ANAC-UAS-Plattform, die lokalen Bedingungen und ob der Flug noch unter die Betriebskategorie „offen“ fällt, prüfen.

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OsteuropaAbhängig von der AAC-Genehmigung; nur Spielzeugdrohnen in einer engen Ausnahme bis 25 m AGL ohne Genehmigung

Republik Moldau

Moldau wendet ein nationales Drohnenüberwachungssystem der AAC an, in dem die Operationen in die Betriebskategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“ unterteilt werden. Im offiziellen Leitfaden ist die Betriebskategorie „offen“ enger beschrieben als im EASA-Modell: Sie betrifft nicht-gewerbliche Flüge zum persönlichen Gebrauch und im unkontrollierten Luftraum. Gleichzeitig verweisen die öffentlichen Materialien der AAC weiterhin auf eine obligatorische schriftliche Genehmigung der Operationen, sodass Sie vor jedem Flug von einem formellen Genehmigungsmodell ausgehen müssen.

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Osteuropa120 m AGL

Rumänien

Rumänien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die AACR-Plattform für Betreiber und Piloten und auf die Prüfung der national veröffentlichten Luftraumbeschränkungen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Beschränkungen und etwaige Abstimmungsanforderungen bestätigen.

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SüdeuropaAbhängig von den Betriebsbedingungen und der Mitteilung / Genehmigung der CAA

San Marino

San Marino erlaubt RPAS-Flüge, wendet jedoch ein eigenes, formelles Modell an, das auf der Meldung des Fluges an die CAA sowie auf Pilotenkompetenz und Versicherung beruht. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug von einer Kontaktaufnahme mit der Behörde ausgehen, nicht nur von einer Selbstbewertung nach den europäischen Regeln.

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Nordeuropa120 m AGL

Schweden

Schweden wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, doch die Flugpraxis stützt sich auf die Werkzeuge von Transportstyrelsen, die Drönarsidan und die Karte LFV Dronechart. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch örtliche Luftraumbeschränkungen, die Anforderungen an die Netzwerk-ID und die gesonderten Regeln für die Veröffentlichung von Luftbildern.

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Westeuropa120 m AGL

Schweiz

Die Schweiz hat EASA-konforme Regeln umgesetzt, kombiniert sie aber mit nationalen BAZL-Anforderungen, der dLIS-Plattform, der offiziellen Karte der Flugbeschränkungen und zusätzlichen Bedingungen für Datenschutz, Versicherung und die Veröffentlichung von Luftfahrtdaten. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die Beschränkungen auf der BAZL-Karte und in DABS.

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SüdeuropaAbhängig von der Genehmigung der CAD RS und den Luftraumbedingungen

Serbien

In der Praxis wendet Serbien für Drohnenflüge weiterhin ein nationales, formelles Modell auf Grundlage einer CAD-RS-Genehmigung an und nicht ein einfaches System freier Operationen in der Betriebskategorie „offen“ ohne Kontakt mit der Behörde. Ab dem 30. Juni 2026 gelten zwar neue, dem EU-Modell nahe Regeln 117/25, aber die aktuellen CAD-RS-Leitlinien verweisen weiterhin auf eine Fluggenehmigungspflicht und die Nichtanerkennung ausländischer Pilotenzeugnisse.

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Mitteleuropa120 m AGL

Slowakei

Die Slowakei wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, stützt die Flugpraxis aber auf die Anforderungen des Dopravný úrad (Verkehrsbehörde), nationale Geo-Zones und einen formellen Ansatz bei Prüfungen und Operationen in der Betriebskategorie „speziell“. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die aktuellen geografischen Zonen, AUP/UUP, das AIP SR und die örtlichen Bedingungen.

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Südeuropa120 m AGL

Slowenien

Slowenien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie aber mit dem nationalen Portal UAS Repository und zusätzlichen geografischen Beschränkungen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die Sonderregeln für bebaute Gebiete, Geo-Zonen und die erforderlichen Fluganmeldungen.

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Südeuropa120 m AGL

Spanien

Spanien wendet den gemeinsamen EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit umfangreichen nationalen Beschränkungen für kontrollierten Luftraum, städtische Gebiete, Naturzonen und die Küste. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug ENAIRE Drones, die AESA-Anforderungen und ob der Flug noch unter die Betriebskategorie „offen“ fällt, prüfen.

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Mitteleuropa120 m AGL

Tschechien

Tschechien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, stützt die operative Praxis jedoch auf UCL-Werkzeuge und die offizielle DroneMap, die am 1. September 2025 DronView ersetzt hat. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch lokale Luftraumbeschränkungen, die Pflicht zur Kennzeichnung des Fluges auf der Karte und die Anforderungen der veröffentlichten geografischen UAS-Zonen.

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Südeuropa120 m AGL

Türkei

Die Türkei wendet für zivile Drohnenflüge nicht das EU-EASA-System an, sondern nur die nationalen SHGM-Regeln auf Grundlage der SHT-IHA-Anweisung und des Portals IHA Kayıt Sistemi. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die Masse der Drohne, die Klassifizierungen IHA0-IHA3, den Status der grünen Zone, die erforderliche Fluggenehmigung und etwaige örtliche Verbote der Gebietsverwaltung oder der Sicherheitsdienste prüfen.

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Mitteleuropa120 m AGL

Ungarn

Ungarn wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie aber mit dem nationalen System mydronespace und gesonderten Anforderungen an den abgesonderten Luftraum eseti légtér. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch No Drone Zones, CTR/MCTR, TIZ, TRA und ob ein Flug über einem bebauten Gebiet nicht die vorherige Absonderung von eseti légtér erfordert.

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Südeuropa120 m AGL

Vatikanstadt

Der Vatikan ist ein für zivile Drohnenflüge praktisch geschlossenes Gebiet. Die offiziellen Vorschriften des Vatikans sehen Sanktionen für den unbefugten Überflug des Staatsgebiets vor, auch mit einer von außerhalb seiner Grenzen gesteuerten Drohne, weshalb Sie ohne ausdrückliche, individuelle Genehmigung keinen Flug über den Vatikan planen sollten.

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Nordeuropa120 m / 400 ft AGL

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich hat nach dem Brexit ein eigenes CAA-System für Drohnen, das auf der Flyer ID, der Operator ID, dem Drone and Model Aircraft Code und der Aufteilung in Open Category und Specific Category beruht. Ab dem 1. Januar 2026 gelten dort neue nationale Klassen UK0-UK6, und übergangsweise bis zum 31. Dezember 2027 werden auch die europäischen Klassen C0-C4 in den entsprechenden britischen Unterkategorien anerkannt.

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Südeuropa120 m AGL

Zypern

Zypern wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das Portal drones.gov.cy und die detailliert definierten UAS Geographical Zones. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die Geo-Zonen, die Pflicht zur Aktualisierung der Geo-Awareness und lokale Regeln für Flughäfen und Militärzonen.

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Häufige Fragen

Wichtige Fragen vor dem Drohnenflug im Ausland

Das sind die häufigsten Fragen vor einer Reise mit Drohne. Öffnen Sie eine Antwort für einen schnellen Überblick und dann die Seite des jeweiligen Landes für Details.

Kann man in einem bestimmten Land eine Drohne fliegen?+

In vielen europäischen Ländern ist das Fliegen einer Drohne möglich, aber Reisende sollten nicht davon ausgehen, dass die Regeln dieselben sind wie im Heimatland. Vor dem Flug sollte man die Vorschriften des konkreten Landes, lokale geografische Zonen, Anforderungen für das geplante Szenario und Beschränkungen in touristischen Gebieten, Städten oder in Flughafennähe prüfen. Check2Fly fasst das zusammen und verweist auf offizielle Quellen.

Muss man die Drohne oder den Betreiber registrieren?+

Das hängt vom Land, vom Gewicht der Drohne, von der Ausrüstung, von der Betriebskategorie und davon ab, ob die Pflicht den Betreiber, den Piloten oder das Luftfahrzeug betrifft. Für Reisende in Europa ist entscheidend, dass selbst bei ähnlichen Regeln die lokale Umsetzung unterschiedlich sein kann. Auf den Länderseiten zeigen wir, ob eine Registrierung vor dem Flug geprüft werden sollte, und verlinken das richtige System.

Wie hoch ist die maximale Flughöhe für eine Drohne?+

In vielen europäischen Ländern sind die Grenzen ähnlich, aber die tatsächliche Betriebsbedingung hängt auch von geografischen Zonen, lokalen Ausnahmen und der Art des Betriebs ab. Deshalb reicht die Kenntnis der allgemeinen Grenze allein nicht aus. In Check2Fly zeigen wir die Höhe als Ausgangspunkt für die weitere Prüfung.

Ist eine Schulung oder ein Online-Test erforderlich?+

In manchen Ländern und Szenarien sind eine Grundschulung, ein Online-Test oder zusätzliche Kompetenznachweise erforderlich. Für Reisende ist auch wichtig, ob ein früher in einem anderen europäischen Land erworbenes Dokument oder Zertifikat anerkannt wird. Check2Fly zeigt, ob Schulung vor dem Start geprüft werden sollte, und verweist auf offizielle Materialien.

Kann ein Tourist im Ausland mit seiner Betreiber-Nummer aus einem anderen Land fliegen?+

Das hängt von der lokalen Umsetzung, der Anerkennung der Registrierung und davon ab, wie die Behörde die Regeln für ausländische Betreiber beschreibt. Bei einem kurzen Städtetrip oder Urlaubsaufenthalt sollte man das möglichst vor der Reise prüfen, weil manche Formalitäten Zeit brauchen können. Auf der Länderseite kommt man schnell von der Zusammenfassung zu offiziellen Erläuterungen und Verfahren.

Reicht die Flugkarte allein vor dem Start aus?+

Nein. Die Zonenkarte ist sehr wichtig, aber vor dem Flug müssen auch die Grundregeln, Registrierungsanforderungen, mögliche Schulungen, lokale Verfahren und offizielle Quellen geprüft werden. Check2Fly bündelt diese Elemente an einem Ort, damit die Entscheidung nicht nur auf der Karte basiert.

Braucht man eine Haftpflichtversicherung für die Drohne?+

In manchen Ländern oder Flugszenarien kann eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben oder sehr stark empfohlen sein. Für Reisen in Europa ist das einer der Punkte, die man vor der Abreise prüfen sollte, denn ohne passende Versicherung kann ein legaler Flug sofort ausgeschlossen sein. Wenn ein Land darauf hinweist, sollte man direkt zur offiziellen Quelle wechseln.

Kann man eine Drohne in der Stadt oder über einem Strand fliegen?+

Gerade solche Orte haben oft zusätzliche Beschränkungen. Für Reisende bedeutet das, dass ein Flug bei Sehenswürdigkeiten, am Strand, im Stadtzentrum, über einer Promenade oder nahe einer beliebten Attraktion verboten sein kann, selbst wenn die allgemeinen Regeln recht liberal wirken. Deshalb sollte man neben den allgemeinen Regeln immer die lokale Karte und Hinweise für den konkreten Ort prüfen.

Kann ich eine Drohne in der Nähe eines Flughafens oder Heliports fliegen?+

Das ist einer der wichtigsten Punkte, die vor jedem Flug geprüft werden müssen. Viele Reisende möchten in der Nähe von Hotels, Resorts, Marinas oder Aussichtspunkten fliegen, und solche Orte liegen oft in der Nähe von Flughäfen, Heliports oder anderen sensiblen Zonen. Check2Fly ersetzt keine Luftraumkarte, hilft aber dabei, schneller zu den offiziellen Werkzeugen zu gelangen, die vor dem Start geprüft werden müssen.

Sind die Regeln für Freizeit- und kommerzielle Flüge gleich?+

Nicht immer. Manchmal hängen die Anforderungen nicht davon ab, ob der Flug privat oder entgeltlich ist, sondern von der genauen Art des Betriebs, dem Ort, der Masse der Drohne und dem Risikoniveau. Für Reisende ist auch wichtig, ob sie nur Erinnerungsaufnahmen aus dem Urlaub machen oder Material für gewerbliche Nutzung erstellen wollen. Auf den Länderseiten markieren wir, welche Punkte genauer geprüft werden müssen.

Wann sollte man die Regeln vor einer Reise mit Drohne am besten prüfen?+

Am besten zweimal: zunächst vor der Abreise, um zu wissen, ob der Flug überhaupt möglich ist und ob etwas im Voraus erledigt werden muss, und ein zweites Mal direkt vor dem Start vor Ort. Das ist besonders wichtig bei Rundreisen durch mehrere Länder oder schnellen Reisen zwischen Städten, weil sich Zonen, Hinweise und lokale Bedingungen ändern können. Check2Fly ist für beide Phasen ein guter Ausgangspunkt.

Wie kann ich sicher sein, dass die Informationen noch aktuell sind?+

Am sichersten ist es, Check2Fly als schnellen Leitfaden und Ausgangspunkt zu nutzen und die endgültige Entscheidung erst nach Prüfung der offiziellen Quellen auf der Länderseite zu treffen. Genau deshalb enthält jedes Land Links zur Behörde, zu Flugkarten und zu amtlichen Materialien, mit denen sich der aktuelle Stand für den jeweiligen Tag bestätigen lässt.

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Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.