
Nordeuropa
Norwegen
Norwegen wendet EASA-konforme Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die Plattform flydrone.no und die nationalen Luftfartstilsynet-Seiten zu Flugverbotszonen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch Beschränkungen in der Nähe von Flughäfen, Schutzgebieten, Botschaften, Gefängnissen und in NOTAMs veröffentlichten zeitweiligen Zonen bestätigen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt des Bodens, halten Sie VLOS ein und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
- Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; für A2 sind ein zusätzlicher A2-Kurs auf flydrone.no und eine theoretische Prüfung bei der Straßenverkehrsbehörde in Norwegen erforderlich. Die Online-Kurse und -Prüfungen für A1/A3 sind kostenlos.
- Das Mindestalter des Piloten in Norwegen beträgt 16 Jahre. Ein jüngerer Pilot darf nur unter direkter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Piloten fliegen. Für Drohnen über 250 g müssen beide den erforderlichen Kurs und die Prüfung haben.
- In Norwegen müssen alle Drohnen außer CE-gekennzeichneten Spielzeugen grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung von mindestens 0,75 Mio. SZR haben. Eine Ausnahme nach norwegischem Recht gilt für UAS unter 250 g, die in der Betriebskategorie „offen“ betrieben werden; gesondert sind CE-Spielzeuge von Versicherung, Registrierung und Prüfung befreit.
- Vor dem Flug müssen Sie die Flugverbotszonen prüfen: Ohne Zustimmung dürfen Sie nicht innerhalb von 5 km um Flughäfen, in der Nähe von Rettungseinsätzen, in einigen Schutzgebieten, in der Nähe von Botschaften, Gefängnissen und Militärgebieten fliegen; zeitweilige Zonen werden in NOTAMs veröffentlicht. In der Praxis werden für viele Flughäfen die Zustimmungen von Ninox Drone abgewickelt.
- Nachtflüge sind nur zulässig, wenn die Drohne ein vom Boden aus sichtbares grünes Blinklicht hat.
- Fällt ein Flug unter die Betriebskategorie „offen“, ist keine gesonderte Luftfartstilsynet-Genehmigung erforderlich, aber Sie müssen weiterhin die Flugverbotszonen und lokale Beschränkungen beachten. Fällt ein Flug nicht unter die Betriebskategorie „offen“, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine Genehmigung.
- Ein Betreiber aus einem EASA-Staat registriert sich nicht erneut in Norwegen. Für eine grenzüberschreitende Operation in der Betriebskategorie „speziell“ müssen Sie zunächst eine Genehmigung im Registrierungsstaat haben und dann das norwegische Formular NF-1154 mit den lokalen Bedingungen und dem Versicherungsnachweis einreichen.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
Informationsquellen
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