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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Westeuropa

Frankreich

Frankreich wendet den EU-EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit umfangreichen nationalen Beschränkungen für Luftraum, Städte, Schutzgebiete und Privatsphäre. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug Geoportail, die AlphaTango-Anforderungen und ob der Flug noch unter die Betriebskategorie „offen“ fällt, prüfen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung ist für Drohnen über 250 g und für Drohnen mit Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können, z. B. Kamera oder Mikrofon, erforderlich. In Frankreich werden die Betreiber- und Pilotenformalitäten für die Betriebskategorie „offen“ über das Portal AlphaTango abgewickelt. Zusätzlich unterliegen Drohnen über 800 g einer nationalen Eintragung in AlphaTango und müssen grundsätzlich ein französisches elektronisches Signal haben; bei Nachtflügen kommt zudem die Pflicht eines Lichtsignals hinzu.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m, halten Sie die Drohne in Sichtweite und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen. Das Mindestalter des Piloten in der Betriebskategorie „offen“ beträgt in Frankreich 14 Jahre.
  • Halten Sie in A3 mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten; in A2 erlaubt eine C2-Klasse grundsätzlich 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen oder 5 m im Langsamflugmodus.
  • Prüfen Sie vor jedem Flug Geoportail, denn an vielen Orten gelten niedrigere Höhenlimits, Flugverbote oder zeitliche Zonen, die der Pilot nicht intuitiv berücksichtigt.
  • In Frankreich haben Datenschutz und das Recht am eigenen Bild große Bedeutung; die Veröffentlichung von Material, das Personen oder Privatgrundstücke erkennbar macht, kann eine Zustimmung erfordern.
  • Erfüllt ein Flug nicht die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, können Sie sich seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr auf die früheren nationalen Standardszenarien stützen und müssen zur EU-Betriebskategorie „speziell“ oder STS übergehen. Das früher per eidesstattlicher Erklärung erlangte BAPD ist nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr gültig.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.