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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Nordeuropa

Litauen

Litauen wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die Betreiberregistrierung im nationalen System und die Prüfung der Geo-Zonen über Oro navigacija vor jedem Flug. In der Praxis müssen Sie vor dem Start nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Luftraumbeschränkungen, zeitliche Zonen, NOTAMs und ob der Flug in den über utm.ans.lt verfügbaren Prozess passt oder eine gesonderte Genehmigung erfordert, bestätigen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung ist für Drohnen ab 250 g, für Drohnen mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sowie für alle Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich. Die Registrierung erfolgt gemäß den EASA-Regeln und wird zwischen EASA-Staaten anerkannt.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Oberfläche, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert eine zusätzliche A2-Kompetenz gemäß den EASA-Regeln und eine entsprechende Drohnenklasse. Das Mindestalter des Fernpiloten beträgt in Litauen 16 Jahre.
  • Prüfen Sie vor jedem Flug die Geo-Zonen in utm.ans.lt, denn dies ist die operative Quelle von Oro navigacija zur Planung, Meldung und Koordination von Drohnenflügen im sehr niedrigen Luftraum.
  • Alle von der LTSA und den militärischen Befehlshabern genehmigten Geo-Zonen werden im UTM veröffentlicht. Die Kenntnis der allgemeinen Regeln der Betriebskategorie „offen“ allein reicht nicht aus, denn dauerhafte und zeitliche Beschränkungen können sich auch aus dem AIP, NOTAMs und Bulletins über Luftraumbeschränkungen ergeben.
  • Das UTM erfasst nur die Gebiete, in denen keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich sind oder in denen der Flug in die zulässigen Bedingungen passt, hauptsächlich im unkontrollierten Luftraum und in einer CTR bis zu bestimmten Geo-Zonen-Höhen.
  • Soll ein Flug in einer CTR oberhalb der vertikalen Geo-Zonen-Grenzen durchgeführt werden, muss der Betreiber ein von der TKA ausgestelltes STS-Fernpilotenzeugnis und, sofern erforderlich, eine Genehmigung für den Flug in der Betriebskategorie „speziell“ haben. Für Flüge über den Flughäfen Vilnius, Kaunas, Palanga und Šiauliai ist zusätzlich die Zustimmung des Flughafenbetreibers oder des Fliegerhorstkommandanten erforderlich.
  • Der Antrag für eine solche Operation wird bei Oro navigacija bis 12:00 Uhr am letzten Werktag vor dem Flug eingereicht, und am Flugtag muss der Pilot mindestens 30 Minuten vor dem Start Kontakt mit der ATC aufnehmen und während der gesamten Operation die Kommunikation aufrechterhalten.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. umfasst er BVLOS, ein höheres Risikoprofil oder ein Gebiet, das eine besondere Abstimmung erfordert –, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert einen entsprechenden Prozess bei der TKA.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.