
Südeuropa
Serbien
In der Praxis wendet Serbien für Drohnenflüge weiterhin ein nationales, formelles Modell auf Grundlage einer CAD-RS-Genehmigung an und nicht ein einfaches System freier Operationen in der Betriebskategorie „offen“ ohne Kontakt mit der Behörde. Ab dem 30. Juni 2026 gelten zwar neue, dem EU-Modell nahe Regeln 117/25, aber die aktuellen CAD-RS-Leitlinien verweisen weiterhin auf eine Fluggenehmigungspflicht und die Nichtanerkennung ausländischer Pilotenzeugnisse.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- In der Praxis bleibt die CAD-RS-Genehmigung der Ausgangspunkt: Der Eigentümer, Nutzer oder Betreiber der Drohne reicht einen formellen Zustimmungsantrag ein, und ohne diesen wird ein Flug über dem Gebiet Serbiens als Luftraumverletzung behandelt.
- Die CAD RS führt außerdem gesonderte Formulare für die Registrierung eines unbemannten Luftfahrzeugs, sodass Sie bei formelleren oder längeren Operationen auch mit dem nationalen Registrierungsprozess rechnen müssen.
- Vor dem Flug müssen Sie das AIP, den Airspace Usage Plan und NOTAMs prüfen, denn Serbien veröffentlicht zeitweilige Drohnenverbote, z. B. über Belgrad, und tut dies operativ über Mitteilungen und den Luftraum, nicht nur über eine statische Karte.
- Ab dem 30. Juni 2026 gilt die neue Regulation on unmanned aircraft No. 117/25 (einige Bestimmungen ab dem 30. Mai 2026), die die frühere Regulation No. 1/20 ersetzt und Serbien dem EU-Modell näherbringt. In der Praxis verweisen aktuelle CAD-RS-Materialien jedoch weiterhin auf eine Fluggenehmigungspflicht, sodass das Regime formell bleibt.
- Trotz des Inkrafttretens von 117/25 funktioniert Serbien in der Praxis noch nicht wie ein EASA-Staat mit einem einfachen Modell der Betriebskategorie „offen“. Die CAD RS stellt ausdrücklich fest, dass ausländische Pilotenzeugnisse A1/A3 und A2 nicht anerkannt werden, sodass ein ausländischer Betreiber ohne gesonderte CAD-RS-Genehmigung nicht von einer automatischen Anerkennung seiner EU-Dokumente ausgehen sollte.
- Ist der Flug ausländisch, gewerblich oder umfasst er sensiblen Luftraum, müssen Sie von einem formelleren Prozess und einem größeren Zeitpuffer für die Genehmigung und etwaige zusätzliche Abstimmungen ausgehen.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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