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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Serbien

In der Praxis wendet Serbien für Drohnenflüge weiterhin ein nationales, formelles Modell auf Grundlage einer CAD-RS-Genehmigung an und nicht ein einfaches System freier Operationen in der Betriebskategorie „offen“ ohne Kontakt mit der Behörde. Ab dem 30. Juni 2026 gelten zwar neue, dem EU-Modell nahe Regeln 117/25, aber die aktuellen CAD-RS-Leitlinien verweisen weiterhin auf eine Fluggenehmigungspflicht und die Nichtanerkennung ausländischer Pilotenzeugnisse.

Höhe: Abhängig von der Genehmigung der CAD RS und den LuftraumbedingungenRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale HöheAbhängig von der Genehmigung der CAD RS und den Luftraumbedingungen
Kamera / RegistrierungshinweisIn Serbien reicht der Eigentümer, Nutzer oder Betreiber des unbemannten Luftfahrzeugs einen Genehmigungsantrag direkt bei der CAD RS oder über einen bevollmächtigten Vertreter ein. Für Drohnen, die in das Register eingetragen werden, gibt es gesonderte Registrierungsformulare, und Operationen beruhen noch nicht auf einer einfachen, wie in EASA-Staaten automatisch anerkannten Betreibernummer.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • In der Praxis bleibt die CAD-RS-Genehmigung der Ausgangspunkt: Der Eigentümer, Nutzer oder Betreiber der Drohne reicht einen formellen Zustimmungsantrag ein, und ohne diesen wird ein Flug über dem Gebiet Serbiens als Luftraumverletzung behandelt.
  • Die CAD RS führt außerdem gesonderte Formulare für die Registrierung eines unbemannten Luftfahrzeugs, sodass Sie bei formelleren oder längeren Operationen auch mit dem nationalen Registrierungsprozess rechnen müssen.
  • Vor dem Flug müssen Sie das AIP, den Airspace Usage Plan und NOTAMs prüfen, denn Serbien veröffentlicht zeitweilige Drohnenverbote, z. B. über Belgrad, und tut dies operativ über Mitteilungen und den Luftraum, nicht nur über eine statische Karte.
  • Ab dem 30. Juni 2026 gilt die neue Regulation on unmanned aircraft No. 117/25 (einige Bestimmungen ab dem 30. Mai 2026), die die frühere Regulation No. 1/20 ersetzt und Serbien dem EU-Modell näherbringt. In der Praxis verweisen aktuelle CAD-RS-Materialien jedoch weiterhin auf eine Fluggenehmigungspflicht, sodass das Regime formell bleibt.
  • Trotz des Inkrafttretens von 117/25 funktioniert Serbien in der Praxis noch nicht wie ein EASA-Staat mit einem einfachen Modell der Betriebskategorie „offen“. Die CAD RS stellt ausdrücklich fest, dass ausländische Pilotenzeugnisse A1/A3 und A2 nicht anerkannt werden, sodass ein ausländischer Betreiber ohne gesonderte CAD-RS-Genehmigung nicht von einer automatischen Anerkennung seiner EU-Dokumente ausgehen sollte.
  • Ist der Flug ausländisch, gewerblich oder umfasst er sensiblen Luftraum, müssen Sie von einem formelleren Prozess und einem größeren Zeitpuffer für die Genehmigung und etwaige zusätzliche Abstimmungen ausgehen.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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