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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Spanien

Spanien wendet den gemeinsamen EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit umfangreichen nationalen Beschränkungen für kontrollierten Luftraum, städtische Gebiete, Naturzonen und die Küste. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug ENAIRE Drones, die AESA-Anforderungen und ob der Flug noch unter die Betriebskategorie „offen“ fällt, prüfen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung ist für Drohnen ab 250 g und für Drohnen mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, z. B. einer Kamera, erforderlich. Die AESA-Betreibernummer muss auf allen Drohnen des Betreibers angebracht werden. Das Betreiberzertifikat ist 3 Jahre ab Ausstellung oder ab der letzten Änderung des Eintrags gültig. Ausländische Personen können in dem AESA-Verfahren die e4F-Identifikation nutzen.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen. Das Mindestalter des Piloten beträgt grundsätzlich 16 Jahre, wird aber gemäß Real Decreto 517/2024 in der Betriebskategorie „offen“ auf 14 Jahre (u. a. C1 in A1 sowie C2, C3 und C4 in A2/A3) und auf 12 Jahre für C0-UAS oder Legacy-Drohnen unter 250 g in A1 gesenkt.
  • In der Betriebskategorie „offen“ kann das Fliegen über einem städtischen Gebiet, in Flughafennähe, in einer CTR oder über sensibler Infrastruktur verboten sein oder gemäß der ENAIRE-Drones-Karte den Übergang zur Betriebskategorie „speziell“ erfordern.
  • Halten Sie in A3 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten; wenden Sie in A2 die Anforderungen der Klasse C2 und die entsprechenden Abstände zu unbeteiligten Personen an.
  • An der Küste, an Stränden und in Nationalparks gelten häufig zusätzliche lokale oder saisonale Beschränkungen, die vor dem Flug zu prüfen sind.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. über einer Stadt, über 120 m, BVLOS oder in Flughafennähe –, müssen Sie zur Betriebskategorie „speziell“ übergehen und eine Genehmigung einholen oder eine AESA-Erklärung abgeben.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.