
Mitteleuropa
Ungarn
Ungarn wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie aber mit dem nationalen System mydronespace und gesonderten Anforderungen an den abgesonderten Luftraum eseti légtér. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch No Drone Zones, CTR/MCTR, TIZ, TRA und ob ein Flug über einem bebauten Gebiet nicht die vorherige Absonderung von eseti légtér erfordert.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m AGL, halten Sie VLOS und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
- Das Mindestalter des Piloten in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ beträgt in der Regel 16 Jahre. Ausnahmen betreffen u. a. C0-Spielzeugdrohnen, selbst gebaute Drohnen unter 250 g und Flüge unter der direkten Aufsicht eines Piloten ab 16 mit den entsprechenden Kompetenzen.
- Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert ein zusätzliches praktisches Selbststudium und eine A2-Theorieprüfung. Die Kompetenznachweise für die Betriebskategorie „offen“ und für STS sind 5 Jahre gültig.
- In Ungarn darf ein Flug über einem bebauten Gebiet (lakott terület) in der Regel nur im abgesonderten Luftraum eseti légtér durchgeführt werden. Dies ist ein wesentlicher praktischer Unterschied zu vielen anderen EASA-Ländern.
- Außerhalb eines bebauten Gebiets erfolgt der Flug über mydronespace ohne die Notwendigkeit, eseti légtér abzusondern. Wenn Sie bereits aktivierten eseti-légtér-Luftraum haben, muss der Flug dennoch in mydronespace gekennzeichnet werden.
- Vor jedem Flug müssen Sie mydronespace prüfen, denn es veröffentlicht offiziell NDZ, CTR/MCTR, TIZ, TRA, Restricted, Danger und andere für Drohnen relevante Strukturen. In der Budapest CTR außerhalb der NDZ darf eine Drohne in der Regel nur bis 40 m AGL fliegen; eine ähnliche Logik gilt auch für ausgewählte militärische MCTRs.
- Ein Nachtflug in der Betriebskategorie „offen“ ist möglich, aber die Drohne muss ein eingeschaltetes grünes Blinklicht haben.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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