
Südeuropa
Malta
Malta wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis ist lokal verfahrensorientierter als in vielen anderen EU-Ländern: Alle Flüge finden im kontrollierten Luftraum statt und erfordern eine Genehmigung über TM-CAD iDronect. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch Flughafenzonen, Beschränkungen für Militärgebiete und ob der Flug für eine automatische Genehmigung in Frage kommt oder eine zusätzliche Risikobewertung erfordert, prüfen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
- Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert eine zusätzliche A2-Kompetenz und eine entsprechende Drohnenklasse. In Malta werden Fernpilotenzeugnisse alle 5 Jahre erneuert.
- Prüfen Sie vor jedem Flug die Plattform TM CAD iDronect und die offiziellen Geozonen von Transport Malta, denn Beschränkungen für Flughäfen, Militärgebiete, Botschaften, Reservate, Krankenhäuser, Kraftwerke und andere sensible Gebiete werden dort operativ veröffentlicht.
- In Malta müssen alle Drohnenbetreiber eine gültige Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten haben, unabhängig von der Masse der Drohne und davon, ob der Flug Freizeit- oder gewerblicher Natur ist. Transport Malta begründet dies damit, dass der gesamte maltesische Himmel kontrollierter Luftraum ist.
- Alle Drohnenflüge in Malta erfordern die Einreichung eines Flugantrags über tmcad.idronect.com. Eine automatische Genehmigung ist nur für risikoarme Flüge möglich: bis 60 m, außerhalb von No-Fly-Zonen und nur von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang.
- Kommt ein Flug nicht für eine automatische Genehmigung in Frage, kann das System verlangen, dem Antrag eine Risikobewertung beizufügen. Der Betreiber muss während der gesamten Operation unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein.
- Eine registrierungspflichtige Drohne sollte korrekt mit der Betreibernummer oder einem QR-Code gekennzeichnet und, sofern erforderlich, auch mit aktiver und aktueller Remote ID konfiguriert sein. Seit dem 1. Januar 2024 gilt dies u. a. für Drohnen der Klassen C1, C2, C3, C5 und C6 sowie für alle Operationen in der Betriebskategorie „speziell“.
- Ein ausländischer Betreiber, der Malta besucht, muss sich ebenfalls auf iDronect registrieren und eine gültige Haftpflichtversicherung hochladen; hat er bereits eine EASA-Betreibernummer, kann er eine 3-monatige Registrierung für 10 EUR nutzen, andernfalls zahlt er die üblichen 25 EUR.
- Erfüllt ein Flug die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ nicht – z. B. bei BVLOS, einem höheren Risikoprofil oder in einer Zone, die eine gesonderte Genehmigung erfordert –, fällt die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ und erfordert eine STS-Erklärung oder eine Betriebsgenehmigung von Transport Malta. Für grenzüberschreitende Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ ist zusätzlich das in Malta geltende lokale Verfahren zu durchlaufen.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.