
Südeuropa
Türkei
Die Türkei wendet für zivile Drohnenflüge nicht das EU-EASA-System an, sondern nur die nationalen SHGM-Regeln auf Grundlage der SHT-IHA-Anweisung und des Portals IHA Kayıt Sistemi. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die Masse der Drohne, die Klassifizierungen IHA0-IHA3, den Status der grünen Zone, die erforderliche Fluggenehmigung und etwaige örtliche Verbote der Gebietsverwaltung oder der Sicherheitsdienste prüfen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Die Türkei verwendet eigene Kategorien IHA0-IHA3 anstelle des Systems A1/A3 und A2. Für Einzelflüge, IHA0 von 500 g bis 4 kg und IHA1 von 4 kg bis 25 kg, weist das Portal keine Schulungspflicht aus, aber die Registrierung und der entsprechende Flugstatus im SHGM-System sind weiterhin erforderlich.
- Für gewerbliche Nutzungen verlangt die SHGM eine Schulung: Das Portal weist 12 Stunden für IHA0 und 36 Stunden für IHA1 aus, und für höhere Klassen sind die entsprechenden Pilotenlizenzen und -dokumente erforderlich.
- Für IHA0- und IHA1-Piloten vergibt das System nach einem korrekten Antrag automatisch eine Registrierungsnummer. Für IHA2 und IHA3 müssen Sie Scans der Lizenz, die Lizenznummer und deren Ablaufdatum beifügen.
- Alle Flüge außerhalb der grünen Zone erfordern das Einholen einer Fluggenehmigung. Die bloße Tatsache der Registrierung reicht nicht aus; Sie müssen einen Antrag stellen und den Annahmestatus im System vor dem Start prüfen.
- Selbst wenn ein Flug formell in das SHGM-System passt, können örtliche Behörden aus Sicherheitsgründen zeitweise Flugverbote verhängen, weshalb Sie zusätzlich prüfen müssen, ob für das betreffende Gebiet ein örtliches Verwaltungsverbot gilt.
- Nach der Änderung vom 19. Dezember 2025 ist der Betreiber auch für legale Frequenzen und die Konformität der Kommunikationsgeräte mit den türkischen BTK-Anforderungen verantwortlich. Dies ist ein örtliches technisches Detail, das besonders bei aus dem Ausland mitgebrachter Ausrüstung von Bedeutung ist.
- Ein Tourist, der seine eigene Drohne aus der EU mitbringt, sollte davon ausgehen, dass die Türkei die EASA-Flugpraxis nicht automatisch anerkennt. Sie müssen die SHGM-Anforderungen, ein etwaiges Importverfahren und ob ein Flug durch einen Ausländer am geplanten Ort zulässig ist, gesondert prüfen.
- Vom grundlegenden Anwendungsbereich der Anweisung ausgenommen sind u. a. bestimmte sehr leichte und langsame Plattformen unter 4 kg, die bis 100 m AGL und ohne Autonomie fliegen, aber dies hebt örtliche Sicherheitsanforderungen oder Gebietsverbote nicht auf; bei Flügen mit höherem Risiko müssen Sie den gesonderten SHGM-Genehmigungsweg nutzen.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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