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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Bulgarien

Bulgarien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das nationale Portal drones.caa.bg und die Pflicht, vor jedem Flug die geografischen Zonen für Drohnen zu prüfen. In der Praxis müssen Sie vor dem Start nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ bestätigen, sondern auch, ob der Flugort in eine eingeschränkte Zone oder eine Zone mit zusätzlichen Bedingungen fällt.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung auf der Plattform drones.caa.bg ist für Drohnen ab 250 g, für Drohnen mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sowie für alle Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige Nummer, die auf der Drohne angebracht werden muss; verfügt die Drohne über Remote ID, ist die Nummer auch in das System der direkten Identifikation einzutragen.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert den Abschluss von A1/A3, ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche, von der CAA Bulgarien organisierte A2-Prüfung.
  • Prüfen Sie vor jedem Flug die geografischen Zonen für Drohnen, denn dies ist das offizielle Werkzeug zur Beurteilung, wo in Bulgarien geflogen werden darf oder nicht.
  • Bei privaten Flügen ist für Drohnen über 20 kg eine Haftpflichtversicherung erforderlich, und für alle gewerblichen Drohnenaktivitäten verlangt die Registrierungsplattform die Angabe einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. umfasst er BVLOS, eine Höhe über 120 m, das Abwerfen von Material oder einen Flug in der Stadt mit einer Drohne über 4 kg oder ohne entsprechende Klasse –, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine Genehmigung der GD CAA oder eine entsprechende STS-Erklärung.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.