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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina hat ein nationales, strengeres BHDCA-System für Drohnen. Formal werden die Operationen in OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED unterteilt, aber selbst die grundlegende OPEN-Kategorie hat ein niedrigeres Höhenlimit als in vielen europäischen Ländern und erfordert die Eintragung der Drohne in das BHDCA-Register.

Höhe: 30 m AGL in OPENRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe30 m AGL in OPEN
Kamera / RegistrierungshinweisDie BHDCA verlangt die Eintragung von Drohnen, die unter das Regelwerk fallen – im Wesentlichen von 249 g bis 25 kg – in das Register. Nach Einreichung des Antrags stellt die BHDCA eine Potvrda o evidenciji aus, und der Betreiber muss die Daten aktuell halten und die Eintragung gemäß dem Verfahren der Behörde verlängern.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • In der OPEN-Kategorie darf eine Drohne nur bei Tag, in Sichtweite des Betreibers und bis maximal 30 m AGL geflogen werden.
  • In OPEN müssen Sie mindestens 30 m Abstand zu Personen, Tieren, Objekten, Fahrzeugen, Straßen, Bahngleisen, Wasserwegen und oberirdischen Anlagen halten. Das ist deutlich strenger als viele EASA-Einträge in der App.
  • Sie dürfen nicht über Personen fliegen und müssen mindestens 50 m Abstand zu öffentlichen Menschenansammlungen halten. Nähern Sie sich außerdem nicht auf weniger als 500 m an Industriegebiete, Botschaften, Regierungsgebäude und andere öffentliche Gebäude.
  • Es gilt eine Schutzzone von 300 m ab der Grenzlinie in das Gebiet von B&H – Flüge in diesem Streifen erfordern die vorherige Zustimmung der Grenzpolizei von B&H.
  • Jede Drohne mit einer Masse über 1 kg erfordert eine gültige Versicherungspolice, die Schäden gegenüber Dritten im Gebiet von B&H abdeckt.
  • Flüge näher als 1,5 km von Flughafengrenzen, An- und Abflügen sowie Flüge in einer CTR oder ATZ erfordern eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen ATS oder dem Flughafenbetreiber gemäß den BHDCA-Regeln.
  • Drohnen über 25 kg erfordern eine besondere BHDCA-Genehmigung, und gewerbliche Operationen und Luftarbeit gehen in SPECIFIC oder CERTIFIED über.
  • Die BHDCA weist außerdem auf die Pflicht hin, eine Prüfung über die Kenntnis der Luftfahrtvorschriften für Drohnenbetreiber abzulegen, wobei die Organisation der Prüfungen von der Behörde gesondert veröffentlicht wird; dies ergibt sich aus der aktuellen BHDCA-Seite zur Eintragung einer Drohne in das Register.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.