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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Osteuropa

Rumänien

Rumänien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf die AACR-Plattform für Betreiber und Piloten und auf die Prüfung der national veröffentlichten Luftraumbeschränkungen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Beschränkungen und etwaige Abstimmungsanforderungen bestätigen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung auf der AACR-Plattform ist für Drohnen ab 250 g, für Drohnen mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sowie für alle Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich. Nach der Registrierung erhält der Betreiber einen eindeutigen Code, der auf allen Drohnen angebracht werden muss. Die AACR weist außerdem darauf hin, dass sich der Betreiber im EU-Staat seines Wohnsitzes oder Sitzes registriert und das Pilotenzeugnis auf der Plattform eines beliebigen EU-Staats erworben werden kann.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; A2-Operationen erfordern ein zusätzliches A2-Zeugnis, und die AACR führt Online-Prüfungen für Fernpiloten durch und erkennt auf den Plattformen anderer EU-Staaten erworbene Zeugnisse an.
  • Das Mindestalter des Fernpiloten in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ beträgt 16 Jahre. Für eine CE-Klasse-C0-Drohne in der Unterkategorie A1 gibt die AACR kein Mindestalter an.
  • In Rumänien sollte der Betreiber vor dem Flug die aktuellen Luftraumbeschränkungen, lokale Bedingungen und etwaige Anforderungen der den Luftraum oder den Einsatzort verwaltenden Stellen prüfen. AACR-Geo-Zonen können eine gesonderte Zustimmung erfordern, auch wenn der Flug selbst unter die Betriebskategorie „offen“ fällt.
  • In einer Beschränkungszone darf eine Operation in der Betriebskategorie „offen“ nur durchgeführt werden, wenn die Grenzen dieser Kategorie eingehalten werden und zuvor die Zustimmung der Stelle eingeholt wurde, die die Beschränkung eingeführt hat; für Aktivitäten des Filmens oder Fotografierens aus der Luft ist zusätzlich eine Stellungnahme des MApN erforderlich.
  • In der Unterkategorie A2 ist der Abstand zu unbeteiligten Personen im Wesentlichen mit der Flughöhe verknüpft, und in A3 müssen Sie sich gemäß den EASA-Regeln von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten fernhalten.
  • In Rumänien ist eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten erst erforderlich, wenn die MTOM des verwendeten UAS 20 kg überschreitet.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ oder umfasst er ein erhöhtes Risikoprofil, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine AACR-Betriebsgenehmigung.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.