
Mitteleuropa
Tschechien
Tschechien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, stützt die operative Praxis jedoch auf UCL-Werkzeuge und die offizielle DroneMap, die am 1. September 2025 DronView ersetzt hat. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch lokale Luftraumbeschränkungen, die Pflicht zur Kennzeichnung des Fluges auf der Karte und die Anforderungen der veröffentlichten geografischen UAS-Zonen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
- Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; A2-Operationen erfordern eine zusätzliche A2-Kompetenz gemäß den UCL- und EASA-Regeln. In Tschechien beträgt das Mindestalter des Piloten 16 Jahre, für Drohnen der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 ist jedoch kein Mindestalter festgelegt.
- Vor dem Flug müssen Sie DroneMap prüfen, die offizielle digitale Karte der tschechischen geografischen UAS-Zonen; sie hat am 1. September 2025 DronView ersetzt und dient auch zur Kennzeichnung des geplanten Einsatzgebiets.
- In Tschechien sind Flüge über Personen, Fahrzeuge, Gebäude, Verkehrswege oder Schutzgebiete ohne entsprechende Abstimmung und Sicherung standardmäßig schlicht nicht erlaubt, selbst wenn der Pilot annimmt, dass er unter die Betriebskategorie „offen“ fällt. In A3 müssen Sie außerdem mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten halten.
- In Tschechien ist eine Haftpflichtversicherung für A2-Operationen, für A3 mit Drohnen über 4 kg MTOM und für die Betriebskategorie „speziell“ erforderlich; für einen individuellen Freizeit- oder Sportflug mit einer Drohne bis 20 kg außerhalb dieser Fälle besteht die Pflicht nicht immer. Fällt ein Flug weder unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ noch unter ein entsprechendes Standardszenario, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine Erklärung oder eine Betriebsgenehmigung des UCL.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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Wichtig
Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.