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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Mitteleuropa

Tschechien

Tschechien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, stützt die operative Praxis jedoch auf UCL-Werkzeuge und die offizielle DroneMap, die am 1. September 2025 DronView ersetzt hat. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch lokale Luftraumbeschränkungen, die Pflicht zur Kennzeichnung des Fluges auf der Karte und die Anforderungen der veröffentlichten geografischen UAS-Zonen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung im UCL-System ist für Drohnen ab 250 g, für Drohnen mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sowie für alle Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine Nummer, die auf allen Drohnen angebracht werden muss, und die vollständige Kennung muss in das System der Fernidentifikation hochgeladen werden, sofern die Drohne damit ausgestattet ist. Die Registrierung erfolgt im EU-Staat des Wohnsitzes oder Sitzes des Betreibers, daher registriert sich ein Betreiber aus einem anderen EU-Staat grundsätzlich nicht erneut in Tschechien.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; A2-Operationen erfordern eine zusätzliche A2-Kompetenz gemäß den UCL- und EASA-Regeln. In Tschechien beträgt das Mindestalter des Piloten 16 Jahre, für Drohnen der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 ist jedoch kein Mindestalter festgelegt.
  • Vor dem Flug müssen Sie DroneMap prüfen, die offizielle digitale Karte der tschechischen geografischen UAS-Zonen; sie hat am 1. September 2025 DronView ersetzt und dient auch zur Kennzeichnung des geplanten Einsatzgebiets.
  • In Tschechien sind Flüge über Personen, Fahrzeuge, Gebäude, Verkehrswege oder Schutzgebiete ohne entsprechende Abstimmung und Sicherung standardmäßig schlicht nicht erlaubt, selbst wenn der Pilot annimmt, dass er unter die Betriebskategorie „offen“ fällt. In A3 müssen Sie außerdem mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten halten.
  • In Tschechien ist eine Haftpflichtversicherung für A2-Operationen, für A3 mit Drohnen über 4 kg MTOM und für die Betriebskategorie „speziell“ erforderlich; für einen individuellen Freizeit- oder Sportflug mit einer Drohne bis 20 kg außerhalb dieser Fälle besteht die Pflicht nicht immer. Fällt ein Flug weder unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ noch unter ein entsprechendes Standardszenario, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine Erklärung oder eine Betriebsgenehmigung des UCL.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.