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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Mitteleuropa

Liechtenstein

Liechtenstein wendet in der Zivilluftfahrt Schweizer Recht an, sodass die Drohnenregeln praktisch mit dem FOCA/BAZL-System und dem Schweizer dLIS verknüpft sind, aber auch lokale Flugverbote und Datenschutzvorschriften gelten. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch die FOCA-Karte und die aktuellen für den Luftraum veröffentlichten Beschränkungen prüfen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisLiechtenstein nutzt das Schweizer System für Betreiber und Fernpiloten. Die Betreiberregistrierung erfolgt in dLIS und ist für Drohnen ab 250 g sowie für leichtere Drohnen mit Kamera oder einem anderen Sensor für personenbezogene Daten erforderlich. Der Betreiber registriert sich im EASA-Staat seines Wohnsitzes oder Sitzes; die Schweiz und Liechtenstein sind hier einer der Staaten des EASA-Systems, und die FOCA-Registrierungsgebühr beträgt CHF 10.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Oberfläche, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert eine zusätzliche A2-Kompetenz gemäß den von FOCA/BAZL angewandten Regeln. Das Mindestalter des Piloten in der Betriebskategorie „offen“ beträgt 12 Jahre, und jüngere Piloten dürfen nur unter Aufsicht einer Person ab 16 Jahren mit den erforderlichen Zeugnissen fliegen.
  • In Liechtenstein gibt es eine lokale, dauerhafte Drohnenflugverbotszone im Bereich Regierungsgebäude – Parlament – Schloss Vaduz; Anträge auf eine Ausnahme bearbeitet das Amt AHR/LLV.
  • Teile der Gemeinde Balzers liegen aufgrund der Nähe zum Hubschrauberlandeplatz und zum Flugfeld Bad Ragaz in einer Flugverbotszone, und der genaue Umfang ist auf der FOCA-Karte zu prüfen.
  • Für Drohnen über 250 g müssen Sie eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 1.000.000 haben und den Versicherungsnachweis mitführen.
  • Die FOCA-Karte wird auch in Liechtenstein verwendet, aber vor dem Flug müssen Sie zusätzlich DABS prüfen, d. h. die aktuellen NOTAM-Veröffentlichungen und zeitlichen Luftraumbeschränkungen.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Betriebskategorie „offen“, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine BAZL-Genehmigung.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.