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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Westeuropa

Niederlande

Die Niederlande wenden den gemeinsamen EASA-Rahmen an, kombinieren ihn jedoch mit sehr dichten Luftraumbeschränkungen, lokalen Verboten für die Betriebskategorie „offen“ und praktischer Flugplanung über GoDrone. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die Karte GoDrone oder Aeret Kaartviewer, den Registrierungsstatus des Betreibers bei der RDW und die erforderlichen Pilotenqualifikationen prüfen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung ist für Drohnen mit Kamera und für Drohnen ab 250 g erforderlich. Die von der RDW vergebene Betreibernummer muss auf der Drohne angebracht werden, und für viele Drohnen ist seit dem 1. Januar 2024 auch Remote ID erforderlich. Ein Betreiber aus einem anderen EU-Staat nutzt grundsätzlich die Registrierung aus seinem Heimatland, während sich ein Nicht-EU-Betreiber im ersten EU-Staat des geplanten Fluges registriert.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie in der Betriebskategorie „offen“ nicht bei Nacht.
  • Das Mindestalter des Piloten in der Betriebskategorie „offen“ beträgt 16 Jahre, es sei denn, der Flug wird unter Aufsicht einer Person ab 16 Jahren mit dem entsprechenden vliegbewijs durchgeführt; für C0 unter 250 g gelten mildere Bedingungen für die sichere Nutzung. Das Nachtflugverbot in den Niederlanden gilt ausdrücklich für die Betriebskategorie „offen“.
  • In der Betriebskategorie „offen“ dürfen Sie nicht über Menschenansammlungen, über Straßen mit einem Limit von 80 km/h oder höher, über Bahngleise, Militärgebiete, Flughäfen, bestimmte Natura-2000-Gebiete und andere vom Staat oder von Flächenverwaltern ausgewiesene Gebiete fliegen.
  • Drohnen mit der Kennzeichnung C1, C2 und C3 sowie Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ müssen Remote ID haben; C0 und C4 sind grundsätzlich davon befreit.
  • Seit 2026 wurden rund um Industrieanlagen und kritische Infrastruktur (u. a. Kraftwerke, Kläranlagen, Chemiewerke, wichtige Verkehrsknoten) viele neue Sperrzonen eingeführt; gleichzeitig wurden die äußeren Ringe der CTRs um die wichtigsten Flughäfen (Schiphol, Rotterdam Den Haag, Groningen Eelde, Lelystad, Maastricht Aachen) für Flüge in der Betriebskategorie „offen“ geöffnet. Prüfen Sie immer den aktuellen Status in GoDrone oder Aeret Kaartviewer.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. in Flughafennähe, über 120 m, BVLOS oder über Personen –, müssen Sie zur Betriebskategorie „speziell“ übergehen und eine Genehmigung einholen oder eine Erklärung bei der ILT abgeben.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.