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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Nordeuropa

Finnland

Finnland wendet den gemeinsamen EASA-Rahmen an, aber vor dem Flug müssen Sie zusätzlich die finnischen UAS-Zonen, Sperr- und Beschränkungsgebiete sowie die von Traficom veröffentlichten Bedingungen prüfen. In der Praxis sind das 120-m-Limit, VLOS, die Betreiberregistrierung und eine angemessene A1/A3- oder A2-Kompetenz entscheidend.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung ist für Drohnen ab 250 g sowie auch für Drohnen mit Kamera erforderlich. Grundsätzlich sind nur Spielzeuge und Drohnen unter 250 g ohne Kamera befreit. Die Betreibernummer muss auf der Drohne angebracht werden, und der Pilot sollte das Kompetenzzeugnis während des Fluges mitführen. Seit dem 16. Januar 2026 betragen die Gebühren in den finnischen E-Diensten 40 EUR für 1 Jahr Registrierung, 95 EUR für 3 Jahre und 125 EUR für 5 Jahre; eine Privatperson, die sich als Betreiber registriert, kann die A1/A3-Prüfung sofort ohne zusätzliche Gebühr ablegen, während die Prüfung allein ohne Registrierung 35 EUR kostet.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden oder dem Meeresspiegel und halten Sie stets VLOS ein.
  • In der Betriebskategorie „offen“ dürfen Sie nicht über Menschenansammlungen fliegen, keine Gegenstände abwerfen und keine gefährlichen Güter befördern.
  • Der Flug muss dauerhafte Sperr-, Beschränkungs- und Gefahrengebiete sowie UAS-Zonen berücksichtigen; das Geofencing des Herstellers entbindet den Piloten nicht von der Verantwortung.
  • Für A2-Flüge nach dem 1. Januar 2024 sind nur Drohnen mit einer C2-Klassenkennzeichnung zugelassen; ein vorheriges A1/A3, ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche A2-Prüfung sind erforderlich. Die A2-Prüfung kostet 50 EUR und dauert 45 Minuten.
  • Fällt eine Operation nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, erfordert sie den Übergang zur Betriebskategorie „speziell“ und eine gesonderte Genehmigung. Für Nicht-EU-Bürger erlaubt Traficom seit dem 8. Januar 2026 den Zugang zu den E-Diensten über den Finnish Authenticator.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.