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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Westeuropa

Monaco

Monaco funktioniert für zivile Drohnenflüge nicht wie ein typischer EASA-Staat. Abgesehen von sehr leichten Freizeitmodellen unter 100 g erfordert praktisch jeder Drohnenflug zuerst ein jährliches Agrément der Direction de l'Aviation Civile und anschließend vor jedem Flug eine gesonderte Genehmigung über das FlySafe-System.

Höhe: Abhängig von der GenehmigungRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale HöheAbhängig von der Genehmigung
Kamera / RegistrierungshinweisIn Monaco gibt es kein einfaches Freizeitmodell wie in den EASA-Staaten. Für Drohnen über 100 g benötigen Sie ein Betreiber-Agrément, eine Liste zugelassener Piloten und Drohnen sowie eine Zustimmung vor jedem Flug. In der Dokumentation müssen Sie u. a. ein mit FlySafe kompatibles elektronisches Signalisierungssystem und für Drohnen über 700 g auch die Dokumentation eines installierten Fallschirms nachweisen.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Flugmodelle, die ausschließlich zu Freizeit- oder Sportzwecken genutzt werden, kein Geolokalisierungsmodul haben und weniger als 100 g wiegen, sind grundsätzlich ohne Agrément erlaubt, ausgenommen in der Umgebung des Palais Princier, der Place du Palais und im Bereich von 150 m um den Hubschrauberlandeplatz.
  • Jede Drohne über 100 g unterliegt dem monegassischen System: Der Betreiber muss ein 1 Jahr gültiges Agrément mit einer Liste der zugelassenen Piloten und Drohnen haben, und vor jedem Flug muss eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden.
  • Das offizielle Verfahren verlangt außerdem, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt des Agrément-Antrags mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Zugelassene Drohnen müssen ein mit dem Identifikationssystem des Fürstentums kompatibles elektronisches oder digitales Signalisierungssystem, ein Betreiberkennzeichen und für Drohnen über 700 g auch einen im Dossier dokumentierten Fallschirm haben.
  • Gemäß dem Dekret 2021-532 dürfen über das gesamte Fürstentum Monaco grundsätzlich nur Drohnen zur beruflichen Nutzung fliegen, es sei denn, der Staatsminister erteilt eine Ausnahme.
  • Nachtflüge sind verboten, erlaubt sind nur Flüge in direkter Sichtweite, und Drohnen mit Wärmeantrieb sind im monegassischen Luftraum verboten.
  • Umfasst ein Flug Fotografieren oder Filmen, gilt ein zusätzliches Prise-de-vue-Genehmigungsverfahren; auch ein Flug ohne Fotos erfordert die Kontaktaufnahme mit der DAC, wenn er nicht unter die Ausnahme für Modelle unter 100 g fällt.
  • In Monaco sollte der Ausgangspunkt restriktiv sein: Fällt die Drohne nicht unter die enge Ausnahme für Modelle unter 100 g, sollten Sie davon ausgehen, dass die Operation ohne vorheriges Agrément und Fluggenehmigung nicht zulässig ist.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.