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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Nordeuropa

Schweden

Schweden wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, doch die Flugpraxis stützt sich auf die Werkzeuge von Transportstyrelsen, die Drönarsidan und die Karte LFV Dronechart. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch örtliche Luftraumbeschränkungen, die Anforderungen an die Netzwerk-ID und die gesonderten Regeln für die Veröffentlichung von Luftbildern.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisDie Registrierung des Betreibers in der Drönarsidan ist für Drohnen ab 250 g, für Drohnen, die 80 J Bewegungsenergie überschreiten können, für Drohnen mit Kamera, Tonaufnahme oder einem anderen Sensor sowie für alle Operationen der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich. Eine registrierungspflichtige Drohne muss mit der Betreiber-ID gekennzeichnet und, wenn möglich, mit derselben Netzwerk-ID programmiert werden. Die Betreiber-ID bleibt bis zur Abmeldung gültig, in Schweden fällt jedoch eine jährliche Registrierungsgebühr an.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
  • In Schweden erfordern viele Flüge mit einer Drohne mit MTOM über 250 g ein A1/A3-Zeugnis. Ein Zeugnis aus einem anderen EASA-Staat wird in Schweden anerkannt.
  • Vor jedem Flug müssen Sie die LFV Dronechart prüfen, denn sie ist das wichtigste Werkzeug zur Beurteilung von Zonen, Flughäfen und örtlichen Luftraumbeschränkungen in Schweden.
  • Die Betreiber-ID muss so an der Drohne angebracht werden, dass sie zumindest am Boden ohne Hilfsmittel außer Brille oder Kontaktlinsen lesbar ist; ein QR-Code ist zulässig. Die vollständige Betreiberzeichenfolge samt den drei zufälligen Zeichen muss in das elektronische Identifizierungssystem hochgeladen werden, sofern die Drohne dies unterstützt.
  • Die Registrierung über den E-Dienst steht einer Privatperson offen, die mindestens 18 Jahre alt und in Schweden gemeldet ist. Eine Person außerhalb dieses Modells stellt den Antrag manuell oder registriert sich im Land ihres Wohnsitzes in der EU/im EWR.
  • In Schweden gelten gesonderte Regeln für die Veröffentlichung von Luftbildern und -material. Ein legaler Drohnenflug allein bedeutet noch nicht, dass Sie das erstellte Material frei veröffentlichen dürfen, ohne die Vorschriften über die Verbreitung von Luftbildern zu prüfen.
  • Erfüllt der Flug die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ nicht, wechselt die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ und erfordert das entsprechende Verfahren bei Transportstyrelsen.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.