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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Nordeuropa

Lettland

Lettland wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das CAA-Serviceportal, die offizielle Geo-Zonen-Karte airspace.lv/drones und seit dem 1. Januar 2025 auf die Einreichung von Meldungen und Anträgen über das System BGKIS / UASIS. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch lokale Geo-Zonen, das AIP, NOTAMs und ob die jeweilige Zone eine elektronische Koordination erfordert, bestätigen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisLettland führt ein gesondertes Register für Betreiber, Fernpiloten, Modellflugvereine und Drohnen. Die Registrierung eines Betreibers oder Piloten im CAA-System kostet 5 EUR, während die Eintragung einer in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ verwendeten Drohne kostenlos ist. Dies gilt für Betreiber, die gemäß den EASA-Regeln handeln.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Oberfläche, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die A1/A3-Schulung und die Prüfung bei der CAA Lettland sind kostenlos. Die Unterkategorie A2 erfordert eine zusätzliche Kompetenz und eine von der CAA durchgeführte Präsenzprüfung; die Ausstellung des A2-Zeugnisses kostet 5 EUR.
  • Prüfen Sie vor jedem Flug die Luftrauminformationen auf airspace.lv/drones, denn die CAA weist diesen Dienst als einzige offizielle und rechtsverbindliche Informationsquelle über Bedingungen und Beschränkungen im lettischen Luftraum aus.
  • Seit dem 1. Januar 2025 muss der Betreiber in UAS-Geo-Zonen, in denen eine Meldung oder Zustimmung erforderlich ist, die Information oder den Antrag über das System BGKIS / UASIS auf e.caa.gov.lv oder ein anderes integriertes System einreichen. Dies gilt auch für eine Reihe von Flügen.
  • Ist die Drohne der Klasse C1, C2 oder C3 oder verfügt sie über ein anderes Geo-Awareness-System, veröffentlicht die CAA außerdem einen offiziellen ED-269-JSON-Satz für die aktuellen Geo-Zonen, der vor dem Flug aktualisiert werden muss.
  • Lettland führt ein nationales Register für Betreiber, Fernpiloten und in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ verwendete Drohnen, daher müssen Sie vor dem Flug sicherstellen, dass der Betreiber und die Plattform korrekt im CAA-System eingetragen sind.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. umfasst er BVLOS oder ein anderes erhöhtes Risikoprofil –, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine STS-Erklärung oder eine entsprechende Betriebsgenehmigung der CAA Lettland. Die STS-Erklärung kostet 30 EUR.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.