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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Kroatien

Kroatien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie jedoch mit dem nationalen CCAA-System und der Pflicht, einen Flug über das AMC Portal zu prüfen und zu genehmigen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch Luftraumbeschränkungen prüfen und ob eine Genehmigung der Flugverkehrskontrolle erforderlich ist.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung im CCAA-System ist für Drohnen ab 250 g, für Drohnen mit Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen, sowie für alle Operationen in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich. Die Betreibernummer muss auf der Drohne angebracht werden, und für manche Operationen kann eine Haftpflichtversicherung nötig sein, insbesondere bei Luftarbeit und bestimmten gewerblichen Flügen.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Oberfläche, halten Sie VLOS ein und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert ein vorheriges A1/A3, ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche, von der CCAA organisierte A2-Prüfung.
  • In Kroatien müssen Sie vor jedem Flug das AMC Portal prüfen, um die Luftraumklasse und die erforderlichen Reservierungen zu bestimmen. Ob eine Reservierung oder Genehmigung nötig ist, hängt vom Fluggebiet ab: In kontrolliertem Luftraum und in Flughafennähe ist sie verpflichtend, während Flüge in der Betriebskategorie „offen“ im unkontrollierten Luftraum der Klasse G keine Reservierung erfordern, sofern sie die übrigen Bedingungen erfüllen.
  • In eingeschränkten oder kontrollierten Zonen, in Flughafennähe und in anderen veröffentlichten Luftraumstrukturen ist eine Strukturreservierung oder zusätzliche Abstimmung über das AMC Portal erforderlich.
  • Luftaufnahmen und -aufzeichnungen können eine gesonderte Genehmigung der kroatischen Geodäsieverwaltung (Državna geodetska uprava, dgu.gov.hr) erfordern, unabhängig von den luftfahrtrechtlichen Genehmigungen.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. umfasst er BVLOS oder ein anderes höheres Risikoprofil –, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine entsprechende Genehmigung oder einen Prozess mit der CCAA.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.