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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Westeuropa

Luxemburg

Luxemburg wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, aber die Flugpraxis stützt sich auf das DAC-Portal, die Registrierung über MyGuichet und die Prüfung der Geo-Zonen in Geoportail vor jedem Flug. In der Praxis müssen Sie vor dem Start nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch den Zugang zu den geografischen Zonen, lokale Formalitäten und die seit Ende 2025 geltenden neuen nationalen Vorschriften bestätigen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung ist für Drohnen über 250 g und für Drohnen unter 250 g mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfasst, erforderlich. Seit dem 7. Januar 2026 weist die DAC außerdem darauf hin, dass in der Betriebskategorie „offen“ ein minderjähriger Betreiber ab 14 Jahren registriert werden kann. Registrierung und Verlängerung kosten 10 EUR, werden über MyGuichet abgewickelt und bleiben 1 Jahr gültig.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert eine zusätzliche A2-Schulung und eine Prüfung, und in Luxemburg kostet die Anmeldung zur A2-Prüfung 45 EUR.
  • Seit dem 7. Januar 2026 gilt ein neuer nationaler Rahmen, der die EASA-Regeln ergänzt und auch strafrechtliche Sanktionen für Verstöße vorsieht.
  • Prüfen Sie vor jedem Flug Geoportail, denn nur die von der DAC veröffentlichten geografischen Zonen sind rechtsverbindlich und können von den Karten des Drohnenherstellers abweichen.
  • Für Drohnen mit einem Geo-Awareness-System, insbesondere der Klassen C1–C3, veröffentlicht die DAC außerdem eine JSON-Datei zum Hochladen auf die Drohne; sie muss vor jedem Flug erneut heruntergeladen werden, um die aktuellen Zonendaten zu haben.
  • Die DAC weist darauf hin, dass der Betreiber eine gültige Versicherung haben sollte, die Drohnenoperationen abdeckt; sie gilt in Luxemburg als obligatorischer Bestandteil der Flugvorbereitung.
  • Seit dem 14. Januar 2026 kostet eine Standardszenario-STS-Erklärung 30 EUR, und Gebühren gelten auch für Anträge auf Genehmigungen in der Betriebskategorie „speziell“.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. umfasst er BVLOS, Reinigung, Sprühen oder ein anderes höheres Risikoprofil –, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine Betriebsgenehmigung oder eine STS/PDRA/SORA-Erklärung gemäß der DAC. Ein Betreiber aus einem anderen Mitgliedstaat stellt in Luxemburg einen Antrag auf grenzüberschreitenden Betrieb.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.