
Südeuropa
Slowenien
Slowenien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie aber mit dem nationalen Portal UAS Repository und zusätzlichen geografischen Beschränkungen. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die Sonderregeln für bebaute Gebiete, Geo-Zonen und die erforderlichen Fluganmeldungen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS und befördern Sie keine gefährlichen Güter und werfen Sie nichts ab.
- In Slowenien müssen die geografischen Zonen auf der offiziellen CAA-Karte geprüft werden, und für Flüge in bestimmten Gebieten ist eine vorherige Fluganmeldung ("Announcement of Flight") erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor der Operation an uav@caa.si gesendet wird.
- In der Betriebskategorie „offen“ sind Flüge über bebauten Gebieten, Gebäuden und Bodeninfrastruktur, in denen sich Menschen aufhalten, grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: UAS bis 1200 g, Flug bis 50 m AGL, nur bei Tag, vorherige Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers des Grundstücks und eine vorherige Fluganmeldung.
- Wenn es für die sichere Durchführung der Operation absolut notwendig ist, darf die Drohne die Grenze des durch die Zustimmung erfassten Grundstücks um höchstens 10 m und nur für die kürzeste erforderliche Zeit überschreiten.
- Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert eine zusätzliche A2-Schulung und -Prüfung, und die A2-Prüfungsgebühr beträgt 40 EUR.
- Das Portal UAS Repository dient der Registrierung des Betreibers und der A1/A3-Prüfung. Für EU-Bürger erfolgt der Zugang über ein qualifiziertes Zertifikat / SI-PASS und für Nicht-EU-Betreiber über einen separaten Login-Pfad.
- Erfüllt der Flug die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ nicht, wechselt die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ und erfordert eine Betriebsgenehmigung; die CAA veröffentlicht sogar eine öffentliche Liste der erteilten Genehmigungen der Betriebskategorie „speziell“.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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Wichtig
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