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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Kosovo

Der Kosovo wendet weiterhin das nationale CAAK-Modell an, seit 2026 jedoch auf Grundlage der neuen Regulation (CAA) No. 01/2026. Dies ist nach wie vor kein einfaches Modell der Betriebskategorie „offen“ ohne Formalitäten: Für die meisten Drohnen sind eine Registrierung und eine gesonderte Betriebsgenehmigung erforderlich, auch wenn Drohnen mit einer ausländischen Registrierung nicht immer lokal erneut eingetragen werden müssen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisGemäß der Regulation (CAA) No. 01/2026 erfasst die lokale Regelung grundsätzlich UAS ab 250 g, und leichtere fallen nur bei einem sehr begrenzten Flugprofil nicht darunter: bis 19 m/s, in einem Umkreis von 15 m und bis 30 m AGL. Für die übrigen führt die CAAK ein UAS-Register, und ein Flug erfordert eine gesonderte Genehmigung.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Die Regulation (CAA) No. 01/2026 nimmt Drohnen unter 250 g nur dann aus, wenn der Flug gleichzeitig innerhalb der Grenzen von 19 m/s, 15 m vom Betreiber und 30 m AGL bleibt; andernfalls gilt das CAAK-Regime.
  • Ein Antrag auf lokale Registrierung muss mindestens 5 Werktage vor Beginn der Operation eingereicht werden, und die Registrierung selbst ist 4 Jahre gültig.
  • Die CAAK erhebt je nach Kategorie Registrierungsgebühren: 25 EUR für A1, 50 EUR für A2, 125 EUR für A3 und 250 EUR für A4.
  • Eine Drohne mit ausländischer Registrierung muss bei der CAAK nicht erneut registriert werden, aber der Betreiber muss die erforderlichen Unterlagen vorlegen, und die lokalen Betriebsbedingungen gelten weiterhin.
  • Ein Betriebsantrag an AIS/KANS muss mindestens 3 Werktage vor dem Flug eingereicht werden. Ohne besondere Genehmigung dürfen Sie u. a. nicht innerhalb von 1 km zur Grenze, 2 km zum Flughafen Priština und anderen zugelassenen Flughäfen sowie in der Nähe von Militärbasen und restricted/prohibited Zonen fliegen.
  • Standardmäßig sind Flüge nur bei Tag und in VLOS erlaubt. Nachtoperationen oder solche bei einem Special Event erfordern eine KFOR-Genehmigung und weitere Zustimmungen der zuständigen Behörden, wobei der Antrag mindestens 30 Tage im Voraus einzureichen ist.
  • Für die Kategorien A2, A3 und A4 muss der Betreiber oder Pilot mindestens 16 Jahre alt, medizinisch tauglich sein und eine Wissensprüfung bestehen; die Prüfungsgebühren betragen 25, 50 bzw. 75 EUR.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.