
Südeuropa
Kosovo
Der Kosovo wendet weiterhin das nationale CAAK-Modell an, seit 2026 jedoch auf Grundlage der neuen Regulation (CAA) No. 01/2026. Dies ist nach wie vor kein einfaches Modell der Betriebskategorie „offen“ ohne Formalitäten: Für die meisten Drohnen sind eine Registrierung und eine gesonderte Betriebsgenehmigung erforderlich, auch wenn Drohnen mit einer ausländischen Registrierung nicht immer lokal erneut eingetragen werden müssen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Die Regulation (CAA) No. 01/2026 nimmt Drohnen unter 250 g nur dann aus, wenn der Flug gleichzeitig innerhalb der Grenzen von 19 m/s, 15 m vom Betreiber und 30 m AGL bleibt; andernfalls gilt das CAAK-Regime.
- Ein Antrag auf lokale Registrierung muss mindestens 5 Werktage vor Beginn der Operation eingereicht werden, und die Registrierung selbst ist 4 Jahre gültig.
- Die CAAK erhebt je nach Kategorie Registrierungsgebühren: 25 EUR für A1, 50 EUR für A2, 125 EUR für A3 und 250 EUR für A4.
- Eine Drohne mit ausländischer Registrierung muss bei der CAAK nicht erneut registriert werden, aber der Betreiber muss die erforderlichen Unterlagen vorlegen, und die lokalen Betriebsbedingungen gelten weiterhin.
- Ein Betriebsantrag an AIS/KANS muss mindestens 3 Werktage vor dem Flug eingereicht werden. Ohne besondere Genehmigung dürfen Sie u. a. nicht innerhalb von 1 km zur Grenze, 2 km zum Flughafen Priština und anderen zugelassenen Flughäfen sowie in der Nähe von Militärbasen und restricted/prohibited Zonen fliegen.
- Standardmäßig sind Flüge nur bei Tag und in VLOS erlaubt. Nachtoperationen oder solche bei einem Special Event erfordern eine KFOR-Genehmigung und weitere Zustimmungen der zuständigen Behörden, wobei der Antrag mindestens 30 Tage im Voraus einzureichen ist.
- Für die Kategorien A2, A3 und A4 muss der Betreiber oder Pilot mindestens 16 Jahre alt, medizinisch tauglich sein und eine Wissensprüfung bestehen; die Prüfungsgebühren betragen 25, 50 bzw. 75 EUR.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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