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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Italien

Italien wendet die gemeinsamen EASA-Regeln an, kombiniert sie aber mit den nationalen Anforderungen der ENAC und der Pflicht, vor jedem Flug die geografischen Zonen in d-flight zu prüfen. In der Praxis erfordert die Flugplanung in Italien besondere Aufmerksamkeit bei Städten, Denkmälern, an der Küste, auf Inseln und im kontrollierten Luftraum, denn die Einhaltung der Betriebskategorie „offen“ allein reicht nicht aus, wenn die d-flight-Karte örtliche Beschränkungen anzeigt.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisDie ENAC verlangt die Registrierung des Betreibers auf dem d-flight-Portal und das Abrufen eines europäischen Betreibercodes im QR-Format, der an jeder Drohne anzubringen ist. In Italien gilt in der Praxis auch die Haftpflichtversicherung des Betreibers, und für Drohnen unter 250 g mit Kamera ist die Registrierung auf d-flight weiterhin erforderlich, wenn der Pilot zugleich der Betreiber ist.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis. Die ENAC-Onlineprüfung kostet 31 EUR, gibt 4 Versuche, und nach bestandener Prüfung ist das Zeugnis 5 Jahre gültig.
  • Die Unterkategorie A2 erfordert vorher A1/A3, ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche Theorieprüfung. Die ENAC-Gebühr beträgt 31 EUR, und die Prüfung selbst erfolgt über Recognized Entities; das A2-Zeugnis selbst ist 5 Jahre gültig.
  • Im ENAC-System kann ein Pilot im Alter von 16-17 Jahren A1/A3 und A2 mit Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten und mit dem entsprechenden Validierungsverfahren auf dem Portal erwerben.
  • Vor jedem Flug müssen Sie d-flight prüfen, denn die ENAC verlangt die Überprüfung der geografischen UAS-Zonen, der Luftraumbeschränkungen und der örtlichen Betriebsbedingungen. Das bloße Einhalten der Regeln der Betriebskategorie „offen“ reicht nicht aus, wenn eine bestimmte Zone auf d-flight beschränkt ist oder ein Nulla Osta erfordert.
  • In Sicherheitszonen in Flughafennähe sind Flüge in der Betriebskategorie „offen“ grundsätzlich verboten. Soll die Operation mit den Zonenbedingungen kollidieren, müssen Sie in die Betriebskategorie „speziell“ wechseln und das entsprechende Nulla Osta oder eine Operational Authorization einholen.
  • Ein UAS-Betreiber in Italien muss eine angemessene Haftpflichtversicherung haben, auch bei Flügen in der Betriebskategorie „offen“. Die ENAC verlangt zudem, jede Drohne mit dem QR-Betreibercode von d-flight zu kennzeichnen.
  • Örtliche Flugverbote über Parks, Stränden oder sensiblen Gebieten sind operativ wirksam, wenn sie sich in ENAC-Entscheidungen widerspiegeln und auf d-flight veröffentlicht sind; eine bloße örtliche Beschilderung außerhalb des Systems begründet kein gültiges Flugverbot.
  • Erfüllt der geplante Flug die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ nicht oder erfordert er einen Flug nach STS, BVLOS oder einem anderen höheren Risikoprofil, wechselt die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ und erfordert das entsprechende Verfahren bei der ENAC. Die nationalen IT-STS-Szenarien sind am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und stellen ab dem 1. Januar 2026 keine Grundlage für Flüge mehr dar.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.