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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Westeuropa

Belgien

Belgien wendet die EASA-Regeln an, kombiniert sie jedoch mit dem nationalen Drone Portal, der obligatorischen Prüfung von Geozonen in Droneguide und lokalen Zugangsbedingungen für bestimmte Gebiete. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“, sondern auch die Anforderungen der konkreten Geozone bestätigen.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung im belgischen Drone Portal ist für Drohnen mit Kamera oder einem anderen Sensor unabhängig von der Masse sowie für Nicht-Spielzeug-Drohnen ab 250 g erforderlich. Bei der Registrierung ist die Versicherungspolicennummer anzugeben, und die Betreibernummer muss auf jeder Drohne angebracht und in das Remote-ID-System eingetragen werden, sofern die Drohne über eines verfügt.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert ein gültiges A1/A3, eine zusätzliche theoretische Prüfung, ein praktisches Selbststudium und ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Belgien verlangt für Betreiber, die in der Betriebskategorie „offen“ fliegen, eine Haftpflichtversicherung, und die Policennummer ist Teil des Betreiberregistrierungsprozesses.
  • Vor jedem Flug müssen Sie Droneguide prüfen, denn Geozonen können einen Flug verbieten, zusätzliche Bedingungen oder eine gesonderte Genehmigung des Zonenverwalters, z. B. Skeyes, erfordern.
  • Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ – z. B. überschreitet er 120 m, ist BVLOS, über Personen, umfasst einen Abwurf oder ein anderes höheres Risikoprofil –, geht die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ über und erfordert eine STS-Erklärung, eine Betriebsgenehmigung oder ein LUC.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.