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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Westeuropa

Schweiz

Die Schweiz hat EASA-konforme Regeln umgesetzt, kombiniert sie aber mit nationalen BAZL-Anforderungen, der dLIS-Plattform, der offiziellen Karte der Flugbeschränkungen und zusätzlichen Bedingungen für Datenschutz, Versicherung und die Veröffentlichung von Luftfahrtdaten. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die Beschränkungen auf der BAZL-Karte und in DABS.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisDie Registrierung des Betreibers erfolgt in dLIS und ist für Flüge in den Betriebskategorien „offen“ und „speziell“ erforderlich, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 g und hat zugleich keinen Sensor zur Aufzeichnung personenbezogener Daten. Die Registrierung kostet CHF 10, gilt unbefristet in den EASA-Staaten und erfordert ein Mindestalter von 12 Jahren. Auf der Drohne wird nur der Hauptteil der Betreibernummer CHE... angebracht, während die drei Zeichen nach dem Bindestrich ausschließlich für die Remote ID aufbewahrt werden.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, halten Sie VLOS und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
  • Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert zusätzliche A2-Kompetenzen und das Einhalten eines Abstands von mindestens 30 m bzw. 5 m im Low-Speed-Mode sowie die 1:1-Regel.
  • Vor jedem Flug müssen Sie die BAZL-Karte und DABS prüfen, denn geografische und zeitliche Beschränkungen gelten sowohl in der Betriebskategorie „offen“ als auch in der Betriebskategorie „speziell“, und die Zustimmung erteilt in der Regel der zuständige Zonenverwalter, nicht das BAZL.
  • In der Schweiz ist für Drohnen über 250 g eine Haftpflichtversicherung mit einer Summe von mindestens CHF 1'000'000 erforderlich. Bei der Registrierung leichterer Drohnen in dLIS wird der technische Platzhalter dronebelow250g anstelle der Policendaten eingetragen.
  • Nachtflüge sind in der Betriebskategorie „offen“ erlaubt, aber nur unter Einhaltung von VLOS und mit eingeschalteten Positionslichtern; das BAZL empfiehlt zusätzlich die Aktivierung eines grünen Blinklichts.
  • In der Schweiz und in den EASA-Staaten registriert sich ein Betreiber nur in einem Staat des EASA-Systems. Ein Betreiber von außerhalb des EASA-Systems, der in der Schweiz fliegen möchte, registriert sich in der Schweiz, sofern er nicht bereits anderswo im EASA-System registriert ist.
  • Erfüllt der Flug die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ nicht - z. B. umfasst er BVLOS, Flug über 120 m, über Menschenansammlungen, den Transport gefährlicher Lasten oder eine Drohne ab 25 kg -, wechselt die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ und erfordert eine BAZL-Genehmigung.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.