
Westeuropa
Schweiz
Die Schweiz hat EASA-konforme Regeln umgesetzt, kombiniert sie aber mit nationalen BAZL-Anforderungen, der dLIS-Plattform, der offiziellen Karte der Flugbeschränkungen und zusätzlichen Bedingungen für Datenschutz, Versicherung und die Veröffentlichung von Luftfahrtdaten. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug nicht nur die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ prüfen, sondern auch die Beschränkungen auf der BAZL-Karte und in DABS.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, halten Sie VLOS und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
- Viele Operationen in der Betriebskategorie „offen“ erfordern ein A1/A3-Zeugnis; die Unterkategorie A2 erfordert zusätzliche A2-Kompetenzen und das Einhalten eines Abstands von mindestens 30 m bzw. 5 m im Low-Speed-Mode sowie die 1:1-Regel.
- Vor jedem Flug müssen Sie die BAZL-Karte und DABS prüfen, denn geografische und zeitliche Beschränkungen gelten sowohl in der Betriebskategorie „offen“ als auch in der Betriebskategorie „speziell“, und die Zustimmung erteilt in der Regel der zuständige Zonenverwalter, nicht das BAZL.
- In der Schweiz ist für Drohnen über 250 g eine Haftpflichtversicherung mit einer Summe von mindestens CHF 1'000'000 erforderlich. Bei der Registrierung leichterer Drohnen in dLIS wird der technische Platzhalter dronebelow250g anstelle der Policendaten eingetragen.
- Nachtflüge sind in der Betriebskategorie „offen“ erlaubt, aber nur unter Einhaltung von VLOS und mit eingeschalteten Positionslichtern; das BAZL empfiehlt zusätzlich die Aktivierung eines grünen Blinklichts.
- In der Schweiz und in den EASA-Staaten registriert sich ein Betreiber nur in einem Staat des EASA-Systems. Ein Betreiber von außerhalb des EASA-Systems, der in der Schweiz fliegen möchte, registriert sich in der Schweiz, sofern er nicht bereits anderswo im EASA-System registriert ist.
- Erfüllt der Flug die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ nicht - z. B. umfasst er BVLOS, Flug über 120 m, über Menschenansammlungen, den Transport gefährlicher Lasten oder eine Drohne ab 25 kg -, wechselt die Operation in die Betriebskategorie „speziell“ und erfordert eine BAZL-Genehmigung.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
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Wichtig
Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.