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Check2FlyDrohnenregeln in Europa im Überblick
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Südeuropa

Albanien

Albanien wendet Regeln an, die auf den EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 beruhen und seit Juli 2022 in Kraft sind. Prüfen Sie vor dem Flug die Betriebskategorien, das 120-m-Limit, die VLOS-Regel und die von der AAC und Albcontrol veröffentlichten Luftraumbeschränkungen; fällt ein Flug nicht unter die Betriebskategorie „offen“, ist eine vorherige Genehmigung der AAC in der Betriebskategorie „speziell“ erforderlich.

Höhe: 120 m AGLRegistrierung: Kann je nach Betrieb oder Fluggerät erforderlich sein.

Flugregeln

Kurzübersicht für dieses Land

Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.

Registrierung erforderlichJa, abhängig von Betrieb oder Ausrüstung.
Schulung erforderlichJa, oft zur Einhaltung der Open Category erforderlich.
Maximale Höhe120 m AGL
Kamera / RegistrierungshinweisEine Betreiberregistrierung bei der AAC ist für Drohnen ab 250 g sowie für leichtere Drohnen mit Kamera oder einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfasst, erforderlich. Die AAC weist außerdem darauf hin, dass ein Betreiber nur in einem Staat gleichzeitig registriert sein darf und dass sich in Albanien nur in Albanien ansässige Personen oder Unternehmen mit dortiger Haupttätigkeit registrieren können.

Lokale Punkte zur Prüfung

  • Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem Boden und halten Sie die Drohne stets in Sichtweite (VLOS). Das Mindestalter des Betreibers beträgt grundsätzlich 16 Jahre, ausgenommen Flüge unter Aufsicht.
  • Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen; halten Sie in der Unterkategorie A3 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • Halten Sie mit einer C2-Drohne in A2 grundsätzlich 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, oder 5 m im Langsamflugmodus, sofern das Gerät dies zulässt. A2 erfordert ein praktisches Selbststudium und eine theoretische Prüfung bei der AAC.
  • Drohnen unter 250 g unterliegen weiterhin dem Höhenlimit, der VLOS-Regel und den Luftraumbeschränkungen; die Registrierungsausnahme gilt nicht für Exemplare mit Kamera. Für Drohnen unter 250 g ist keine Pilotenprüfung erforderlich, die AAC empfiehlt sie jedoch.
  • Die Betreiber-ID und das Betreiberzertifikat werden für 3 Jahre ausgestellt. Die Betreibernummer muss auf jeder verwendeten Drohne angebracht werden.
  • Prüfen Sie vor dem Start Sperrgebiete, zeitliche Beschränkungen sowie die Umgebung von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen in den Veröffentlichungen der AAC und von Albcontrol. Flüge außerhalb der Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ erfordern eine vorherige Genehmigung der AAC.

Offizielle Quellen

Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können

Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.

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Wichtig

Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.