
Mitteleuropa
Polen
Polen wendet den EU-EASA-Rahmen an, kombiniert ihn jedoch mit der Pflicht, jeden UAV-Flug über das PANSA-System zu melden, und mit einer sehr praktischen Operationsplanung über DroneTower und PansaUTM. In der Praxis müssen Sie vor jedem Flug die Betriebskategorie „offen“, die Abstandsgrenzen und die aktuelle Luftraumsituation prüfen.
Flugregeln
Kurzübersicht für dieses Land
Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Bestätigen Sie Details und Ausnahmen immer in offiziellen Quellen.
Lokale Punkte zur Prüfung
- Fliegen Sie nicht höher als 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Oberfläche, halten Sie VLOS ein und fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen.
- In A1 ist das Überfliegen unbeteiligter Personen mit Einschränkungen möglich, in A2 beträgt der Mindestabstand zu Personen grundsätzlich 30 m oder 5 m mit der Langsamflugfunktion, und in A3 müssen Sie 150 m zu Wohn-, Nutz-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten.
- Das Mindestalter eines UAV-Piloten in der Betriebskategorie „offen“ beträgt in Polen 14 Jahre. Diese Anforderung gilt u. a. nicht für Drohnen der Klasse C0, die Spielzeuge sind, für privat gebaute Drohnen unter 250 g und bei einem Flug unter direkter Aufsicht eines mindestens 14-jährigen Piloten mit den entsprechenden Kompetenzen.
- Jedem UAV-Flug im polnischen Luftraum sollte eine Meldung an PANSA über die App DroneTower gemäß Artikel 156a Absatz 2 des Luftfahrtgesetzes vorausgehen. DroneTower ist der primäre Kanal für Check-In und Flugkoordination.
- Während des Fluges dürfen Sie keine gefährlichen Güter befördern und nichts abwerfen; Sie müssen außerdem Gebiete von Rettungseinsätzen ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Dienste meiden.
- Vom 12. Februar 2026 bis zum 12. Oktober 2026 gilt eine zeitweilige ULC-Ausnahme von der VLOS-Pflicht für ausgewählte FPV-Operationen in der Betriebskategorie „offen“ in A1, A2 und A3 (Entscheidung LBSP.503.1.2026.ULC.1). Die Ausnahme hat detaillierte Bedingungen (u. a. eine maximale Höhe von 50 m AGL sowie Grenzen für MTOM und Abstand zum Piloten), bedeutet also keine vollständige Freiheit für BVLOS-Flüge.
- Fällt ein Flug nicht unter die Bedingungen der Betriebskategorie „offen“ oder erfordert er einen BVLOS-Flug, müssen Sie zur Betriebskategorie „speziell“ übergehen und das entsprechende NSTS/STS-Szenario oder eine ULC-Genehmigung anwenden.
Offizielle Quellen
Wo aktuelle Informationen bestätigt werden können
Öffnen Sie die Behörde oder die offizielle Flugkarte, um Zonen und aktuelle Beschränkungen zu prüfen.
Fehler melden
Einen Widerspruch oder defekten Link gefunden?
Senden Sie die Meldung an die Kontakt-E-Mail-Adresse. Die darin bezeichnete Information wird automatisiert geprüft und, wenn sie sich als falsch oder veraltet erweist, korrigiert oder entfernt.
Wichtig
Check2Fly bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine offiziellen Luftfahrtvorschriften oder aktuellen Luftraumdaten. Prüfen Sie vor dem Flug immer die offiziellen Quellen.